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Entscheidung über Ofarim-Anklage in einigen Wochen

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Gil Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Die Entscheidung über die Zulassung der Klage wird noch einige Zeit auf sich warten lassen.

Musiker Ofarim
Der Sänger Gil Ofarim gibt ein Interview. Foto: Tobias Hase
Der Sänger Gil Ofarim gibt ein Interview.
Foto: Tobias Hase

Das Landgericht Leipzig wird in einigen Wochen entscheiden, ob es die Anklage gegen den Musiker Gil Ofarim zulässt. Zunächst laufe jetzt eine mehrwöchige Erklärungsfrist, in der sich der Künstler und seine Anwälte äußern könnten, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Der Musiker hatte im vorigen Oktober in einem viralen Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall aber nicht so wie geschildert zugetragen. Ofarim wollte sich auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen äußern.

Für das weitere Verfahren gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige Kammer des Landgerichts kann die Anklage komplett zulassen, sie kann sie mit Änderungen zulassen oder sie kann sie nicht zulassen. Eine weitere Option ist, dass die Anklage zugelassen, das Verfahren aber vor dem Amtsgericht eröffnet wird. Dort würde der Fall vom Strafmaß her eigentlich hingehören. Die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch wegen der besonderen Bedeutung und öffentlichen Wirkung des Falls dafür entschieden, Anklage zum Landgericht zu erheben. So etwas komme in Einzelfällen vor, sagte die Gerichtssprecherin.

Wenn die Anklage zugelassen wird, muss das Gericht Termine für die Gerichtsverhandlung suchen. Derzeit ist also noch nicht abzusehen, wann es zu einem Prozess kommen könnte. Bis zu einer Verurteilung gilt für Gil Ofarim die Unschuldsvermutung.

© dpa-infocom, dpa:220331-99-745862/10