KARLSRUHE. Die elektronische Fußfessel für aus der Haft entlassene Straftäter mit Rückfallrisiko ist mit dem Grundgesetz vereinbar.
Die Überwachung greife zwar tief in Grundrechte ein, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit. Da die Einschränkungen dem Schutz anderer Menschen dienten, seien sie aber zumutbar und gerechtfertigt. (Az. 2 BvR 916/11 u.a.)
Geklagt hatten zwei Betroffene. Die 2011 eingeführte Fußfessel ist vor allem für verurteilte Gewalt- und Sexualstraftäter gedacht. Inzwischen können auch extremistische Täter überwacht werden. Über ein Satellitensignal ist ihr Aufenthaltsort jederzeit bestimmbar. Ihre Bewegungen werden nur eingesehen, wenn in der zentralen Überwachungsstelle in Hessen Alarm ausgelöst wird. (dpa)