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Dschihadist oder krank? Prozess gegen ICE-Messerstecher

Ist der Angeklagte Dschihadist oder psychisch krank – oder beides? Das ist ein zentraler Punkt, den der Prozess um die Messerattacke in einem ICE in Bayern klären muss. Es gibt dabei viele Fragezeichen.

ICE
In dem ICE hatte es zwischen Regensburg und Nürnberg eine Messerattacke auf mehrere Fahrgäste gegeben. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter startet vor dem Oberlandesgericht München. Foto: vifogra
In dem ICE hatte es zwischen Regensburg und Nürnberg eine Messerattacke auf mehrere Fahrgäste gegeben. Der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter startet vor dem Oberlandesgericht München.
Foto: vifogra

Die Reisenden im ICE 928 von Passau Richtung Nürnberg ahnen nichts Böses. Plötzlich steht ein junger Mann auf, zückt ein Messer, Klingenlänge 8,5 Zentimeter, und sticht wahllos auf Reisende ein. Seinem ersten Opfer rammt er das Messer achtmal in den Kopf-, Hals- und Brustbereich - der Mann überlebt, letztlich nur aufgrund eines glücklichen Zufalls.

Auch drei weitere Männer attackiert der Angreifer brutal mit dem Messer, auch sie werden zum Teil schwer verletzt. Kurz nach der Bluttat legt der ICE einen außerplanmäßigen Stopp ein, Polizisten durchsuchen den Zug und nehmen den Mann fest.

Knapp ein Jahr nach der Messerattacke am 6. November 2021 hat am Freitag vor dem Oberlandesgericht München der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten Abdalrahman A., einem in Syrien aufgewachsenen »palästinensischen Volkszugehörigen«, unter anderem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor - letzteres auch wegen eines Übergriffs auf einen Pfleger im Bezirkskrankenhaus Regensburg.

Handelt es sich um einen Dschihadisten?

Bundesanwältin Silke Ritzert sagt bei der Verlesung der Anklageschrift, der Beschuldigte habe eine »radikal-islamistische Überzeugung«. Mit der wahllosen Tötung von Nicht-Muslimen habe er einen Beitrag zum weltweiten Dschihad leisten wollen - dies habe er mit der Messerattacke in dem ICE in die Tat umsetzen wollen.

Aus Sicht der Verteidigung ist dagegen eine zentrale Frage, ob es sich bei dem Mann wirklich um einen Dschihadisten handle - und wie dessen psychischer Zustand zum Zeitpunkt der Tat einzuschätzen sei. Davon wird am Ende abhängen, ob der Angeklagte bei einer Verurteilung ins Gefängnis muss oder in einer Psychiatrie untergebracht wird.

Tatsächlich gibt es - das wird bereits am ersten Verhandlungstag deutlich - mehrere psychiatrische Meinungen, die sich hier inhaltlich zum Teil widersprechen. Gleich vier psychiatrische Sachverständige sind deshalb auch zum Prozessauftakt am Freitag erschienen. Der Angeklagte selbst äußert sich zunächst nicht zu den Tatvorwürfen.

Widersprüchliche Aussagen

Nach der Messerattacke soll Abdalrahman A. zunächst angegeben haben, dass er krank sei und Hilfe brauche. Ein erster Gutachter sah bei dem jungen Mann damals Anzeichen für eine paranoide Schizophrenie, dieser wurde deshalb zunächst in einem Bezirkskrankenhaus untergebracht. Später fanden Ermittler bei A. Dateien und Videos, in denen etwa zur Begehung von Anschlägen aufgerufen wird. Am Ende übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen - zu einem Zeitpunkt, in dem A. schon seit einigen Monaten nicht mehr im Bezirkskrankenhaus, sondern in U-Haft in der Justizvollzugsanstalt Straubing unterbracht war.

A. äußerte sich im Laufe der Ermittlungen - die Aufnahmen werden am Freitag im Prozess vorgespielt - widersprüchlich: Beim ersten Termin vor dem Amtsrichter sagte er: Nein, ihm fehle nichts. Später, bei der Eröffnung des Haftbefehls, argumentierte er dann, die Tat im Zug habe er begangen, weil er unzurechnungsfähig gewesen sei. Er habe an jenem Tag im ICE »seinen Verstand verloren«, übersetzt der Dolmetscher.

Zuletzt erhielt A. in der Justizvollzugsanstalt Straubing wieder starke Medikamente, unter anderem Haloperidol, das insbesondere zur Behandlung von Schizophrenien eingesetzt wird. Noch vor Verlesung der Anklageschrift klagt er über Müdigkeit und muss untersucht werden - doch die Sachverständigen erklären ihn für verhandlungsfähig.

Angebliche Schuldunfähigkeit vorgetäuscht?

Am Ende des ersten Prozesstages lässt A. seinen Verteidiger Maximilian Bär schließlich offiziell beantragen, dass die Medikamente abgesetzt werden - und dass er von der psychiatrischen Abteilung in Straubing wieder in eine »normale« Abteilung verlegt wird. Wobei Bär selbst nachher sagt: »Aus meiner Sicht ist mein Mandant unverändert krank.« Eine paranoide Schizophrenie stehe »unverändert im Raum«.

Die Bundesanwaltschaft geht dagegen davon aus, dass A. seine angebliche Schuldunfähigkeit nur habe vortäuschen wollen. Ein Simulant also? Es gibt zu Prozessbeginn eine Fülle offener Fragen.

Klar ist: Die Opfer der Attacke leiden zum Teil bis heute unter den Folgen. Sie mussten - abgesehen von ihren schweren und potenziell lebensgefährlichen äußerlichen Verletzungen - teilweise psychologisch behandelt werden, zum Teil auch stationär in einer Psychiatrie.

Die Messerattacke hatte das Land damals schwer aufgewühlt - zumal ein ähnlicher, tödlicher Angriff noch kein halbes Jahr zurücklag: Im Juni 2021 hatte ein Somalier in der Würzburger Innenstadt drei Frauen mit einem Messer getötet. Dieser Täter war einem Gutachten zufolge paranoid schizophren und handelte im Wahn. Das Landgericht Würzburg verurteilte ihn deshalb am Ende zur Unterbringung in der Psychiatrie.

Für den Prozess in München hat das Oberlandesgericht zunächst 24 Verhandlungstage bis zum 23. Dezember 2022 angesetzt. Dabei sollen Polizisten und Ermittler, Arbeitskollegen und Mitglieder der Familie des Mannes angehört werden - und die diversen Sachverständigen.

Mitteilung Generalbundesanwalt

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