Die Tränen der Mutter und ihr Ringen um Fassung dringen im großen Saal des Pariser Justizpalastes als erstes aus den Lautsprechern, noch ehe die Nebenklägerin aus Deutschland die ersten Worte ins Mikrofon spricht. Hunderte Kilometer ist sie erneut nach Frankreich gereist, um sich stark zu machen für ihre Tochter, die 2016 beim Terroranschlag auf der Strandpromenade von Nizza aus dem Leben gerissen wurde. Unter den 86 Todesopfern der mutmaßlich islamistisch motivierten Lkw-Attacke waren damals auch zwei Schülerinnen und eine Lehrerin der Berliner Paula-Fürst-Schule, die auf einer Oberstufenfahrt in der südfranzösischen Stadt waren.
»Es war die Abschlussklassenfahrt, sie wollte eigentlich gar nicht mit«, sagt die 44-Jährige vor dem Spezialgericht, das das Verfahren zu dem Anschlag verhandelt. Eine Dolmetscherin überträgt die Worte der Mutter. Am Tag selber habe sie noch mit ihrer Tochter telefoniert. »Normalerweise sollte sie am nächsten Tag zurückkehren«, sagt sie. »Für mich war sie ein kleines Mädchen, das gerade 18 geworden ist und das von der Welt noch viel sehen wollte, das ist nicht fair.« Und mit Blick auf die Angeklagten im Saal fügt sie hinzu: »Ich möchte, dass die Leute, die dabei waren, die mitgemacht haben, nicht mehr rauskommen. Ihr seid grausam.«
Sieben Männer und eine Frau müssen sich in dem Prozess als mutmaßliche Unterstützer verantworten. Drei von ihnen wird Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Den Angeklagten drohen Haftstrafen zwischen fünf Jahren und lebenslänglich. Auch zahlreiche andere Angehörige und Betroffene will das Gericht in den kommenden Wochen hören, es gibt mehr als 860 Nebenkläger.
Am 14. Juli 2016, dem französischen Nationalfeiertag, war der Tunesier Mohamed Lahouaiej Bouhlel abends nach dem Feuerwerk auf der Flaniermeile Promenade des Anglais mit einem tonnenschweren Lastwagen in eine Menschenmenge gerast. Es gab 86 Tote, mehr als 200 Menschen wurden verletzt, darunter eine weitere Berliner Schülerin. Polizisten erschossen den Gewalttäter. Die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) reklamierte die Tat für sich. Obwohl die Ermittler Hinweise auf eine islamistische Radikalisierung des Täters fanden, ergab sich keine Verbindung zum IS.
Bewegt und empört schildert die Mutter vor Gericht, dass sie von der Berliner Schule zunächst gar nichts zum Schicksal ihrer Tochter erfahren habe. Sie habe angerufen um zu hören, ob die Klasse betroffen sei. »Ja, und ihre Tochter ist verschwunden«, habe man ihr gesagt. Ein zermürbendes Warten ohne Informationen habe eingesetzt. »Die sind zurückgekommen, ich habe nur den Koffer meiner Tochter bekommen, ich durfte nicht mit den anderen Schülern reden«, sagt die Mutter. Die Polizei habe eine Zahnbürste und eine Bürste ihrer Tochter abgeholt - wohl für eine Identifizierung über die DNA.
Auf eigene Faust sei sie schließlich am vierten Tag nach Nizza geflogen, um ihre Tochter zu suchen. Botschaftspersonal habe sie empfangen, sie seien zur Polizei gefahren. »Dann habe ich das dort erfahren«, ihre Tochter sei verstorben, habe man ihr gesagt. »Ich will sie sehen«, habe sie gesagt, »sie ist meine Tochter«. Sie durfte ihre Tochter dann zwar sehen, aber habe sie nicht berühren dürfen.
Der Wunsch, ihr Kind schützen zu wollen, ist wohl auch der Grund, dass sie nicht möchte, dass ein Foto von ihr auf die Leinwand im Gericht projiziert wird, während sie aussagt. »Nein, kein Foto«, sagt sie entschieden. Dann will eine Nebenklage-Anwältin von der Deutschen wissen, ob die hohe Terrorwarnstufe in Frankreich vor der Entscheidung zu der Klassenfahrt in Berlin kein Thema gewesen sei. »Nein, die haben uns nichts gesagt, die haben gesagt, Nizza ist sicher, sonst hätte ich meine Tochter nicht dahin geschickt.«
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