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CDU-Politiker zieht gegen Klimaschutz-Reform nach Karlsruhe

Der CDU-Abgeordnete Heilmann schaltet wegen der Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes das Verfassungsgericht ein. So ein Verfahren wäre »bei keinem Kleingartenverein zulässig«, schimpft er.

Thomas Heilmann
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung gegen die Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes, die er dort eingereicht hat. Foto: Uli Deck/DPA
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer einstweiligen Anordnung gegen die Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes, die er dort eingereicht hat.
Foto: Uli Deck/DPA

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann zieht gegen die Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht. Heilmann beantragte am Mittwoch in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Gesetzes. Er begründet den Schritt ähnlich wie bei seinem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz mit einer »extrem verkürzte Beratungszeit« und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes. 

»Die Ampel weicht Klimaschutzziele nicht nur unzulässig auf, sondern führt ein Verfahren, das bei keinem Kleingartenverein zulässig wäre«, sagte Heilmann der Deutschen Presse-Agentur. »Die Fehler sind massiver als beim sogenannten Heizungsgesetz. Das Klimaschutzgesetz ist das Herzstück der deutschen Klimagesetzgebung. Umso mehr müssen wir uns darum kümmern, dass es auch verfassungskonform ist.«

Heilmann will die für diesen Freitag geplante Verabschiedung der Reform des Klimaschutzgesetzes im Bundestag verhindern. Heilmann hat eine Entscheidung bis um 9.00 Uhr am Freitag beantragt. In der Hauptsache möchte Heilmann feststellen lassen, dass sein Recht als Abgeordneter »auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung« verletzt worden sei. Er schlägt vor, dies mit dem Verfahren zum Heizungsgesetz zu verbinden.

Die geplante Reform

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht grundlegende Änderungen vor. Bisher gilt: Wenn einzelne Sektoren wie der Verkehrs- oder Gebäudebereich gesetzliche Vorgaben zum CO2-Ausstoß verfehlen, müssen die zuständigen Ministerien im nachfolgenden Jahr Sofortprogramme vorlegen. Mit der Reform soll die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinander folgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. 

Bis 2030 muss Deutschland laut Gesetz seinen Treibhausgas-Ausstoß um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Bis 2040 sollen die Treibhausgase um 88 Prozent sinken und bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht werden - dann dürften also nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als auch wieder gebunden werden können.

Die Kritik am Gesetz

Aus Heilmanns Sicht sind weitreichende Änderungen geplant, weshalb die Abgeordneten Zeit zur Prüfung bräuchten. Umweltverbände hatten die Reform als Verwässerung der geltenden Regeln kritisiert. Auch Heilmann befürchtet in seinem Antrag »eine Abschwächung der Klimaziele für das laufende Jahrzehnt und eine Verschiebung von CO2-Reduzierungslasten gerade im Verkehr und von Gebäuden in das Folgejahrzehnt«.

Die Bundesregierung müsse mit der Reform zwar ständig Berichte vorlegen, aber erst sehr spät konkrete Pläne, falls mehr Anstrengungen beim Klimaschutz nötig würden. »Es geht um massive Grundrechtsfragen«, betonte Heilmann. »Was verschlampen wir heute, was morgen gemacht werden muss?« Er sehe eine große Gefahr, dass sowohl der Europäische Menschenrechtsgerichtshof wie auch das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig erklären könnten.

Ampel-Fraktionen weisen Bedenken zurück

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Katja Mast, erklärte: »Der Änderungsantrag, der am Freitagmittag verschickt wurde, hat im wesentlichen drei Änderungen auf 3,5 Seiten. Diese verändern die Systematik des Gesetzes nicht.« 

Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, betonte, alle üblichen Fristen der Bundestags-Geschäftsordnung seien eingehalten worden. Es sei nicht zu beanstanden, dass es nach einer Anhörung noch eine Änderung gegeben habe, außerdem seien die Änderungen nicht besonders umfangreich. »Die Abgeordneten des Bundestages hatten und haben die Gelegenheit, den Gesetzentwurf und den Änderungsantrag eingehend zu lesen und sich vor der abschließenden Beratung eine Meinung dazu zu bilden.«

FDP-Fraktionsvize Lukas Köhler äußerte sich ähnlich. »Die Koalition hat die Reform des Klimaschutzgesetzes durch die regulären parlamentarischen Prozesse geführt, ohne Sondersitzungen oder unnötige Eile«, erklärte er. »Dass Heilmann das planwirtschaftliche Klimaschutzgesetz auch in der Sache nicht verändern will, zeigt wieder mal, dass die CDU ihren marktwirtschaftlichen Kompass verloren hat.«

Das Kabinett hatte die Reform bereits im Juni vergangenen Jahres beschossen. Die Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP einigten sich nach langem Ringen am 14. April auf die Details der Reform verständigt und gaben dies einen Tag später bekannt. Die Änderungsanträge lagen laut Heilmanns Antrag ab dem Mittag des 19. April vor, allerdings nur in vorläufiger Fassung.

Blaupause ist das Verfahren gegen das Heizungsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer die Verabschiedung des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz) gestoppt, bei dem Heilmann ebenfalls den engen Zeitplan bemängelt hatte. Das Gesetz wurde dann im September vom Bundestag verabschiedet. »Die Verfahrensfehler halte ich für noch gravierender als sie beim Heizungsgesetz waren«, erklärte Heilmann nun. Zwar sei der Gesetzestext viel weniger umfangreich, die Komplexität der Fragen, die sich aus der Reform für den Klimaschutz ergebe, sei aber deutlich höher.

© dpa-infocom, dpa:240424-99-791134/7