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Campact beschwert sich bei Finanzämtern über BdSt

Der Bund der Steuerzahler nimmt Campact zufolge regelmäßig öffentlich zu politischen Entscheidungen Stellung. Campact fordert eine Aberkennung des Gemeinnützigkeitsstatus - oder eine entsprechende Änderung im Gesetz.

Bund der Steuerzahler
»Es geht Campact nicht darum, dem Bund der Steuerzahler etwas wegzunehmen«, betont Campact. Foto: Joerg Carstensen/DPA
»Es geht Campact nicht darum, dem Bund der Steuerzahler etwas wegzunehmen«, betont Campact.
Foto: Joerg Carstensen/DPA

Die Kampagnenorganisation Campact hat sich bei Finanzämtern über sechs Landesverbände des Bunds der Steuerzahler beschwert. Der Lobbyverband ist nach Ansicht der Aktivisten zu Unrecht gemeinnützig, weil er sich stark politisch engagiere. Mit der Beschwerde will Campact nach Angaben vom Dienstag vor allem eine neue Debatte um das Gemeinnützigkeitsrecht anstoßen.

Gemeinnützig sind Tätigkeiten, die der Allgemeinheit dienen. Organisationen, die gemeinnützig sind, sind zum Beispiel Vereine, Stiftungen oder Institutionen. Campact und das globalisierungskritische Netzwerk Attac hatten nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs selbst vor einigen Jahren die Gemeinnützigkeit verloren. Ohne Gemeinnützigkeit können Geldgeber ihre Spenden nicht von der Steuer absetzen. Für die Organisationen ist das ein schwerer Schlag, weil sie sich zum Großteil über Spenden finanzieren.

Problem: Politische Stellungnahme

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte festgestellt, dass die Beeinflussung der öffentlichen Meinung im eigenen Sinne nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig ist. Campact argumentiert nun, auch der Steuerzahlerbund nehme regelmäßig öffentlich zu politischen Entscheidungen Stellung, »um eigene Standpunkte und Forderungen durchzusetzen«. So habe der BdSt vor der vergangenen Bundestagswahl vehement den Verzicht auf eine Vermögenssteuer gefordert, sagte Campact-Vorstand Felix Kolb der Deutschen Presse-Agentur.

Der Verband ist der Meinung, dass die sechs Landesverbände des Steuerzahlerbunds (BdSt) in Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Schleswig-Holstein, Bremen/Niedersachsen und Sachsen-Anhalt den Status ihrer Gemeinnützigkeit verlieren müssten. Er stützt sich dabei auf ein selbst in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zu den Aktivitäten des BdSt. Die sechs Landesverbände, über die sich Campact nun beschwerte, hätten alle denselben Satzungszweck wie Attac und müssten aus diesem Grund genauso behandelt werden, so die Organisation.

Der Bund der Steuerzahler teilte am Dienstag mit: »Die Kampagne eines Verbandes, dem die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, hat keine sachliche Grundlage.« Bewusst würde die Arbeitsweise des BdSt, der Umfang der Themenkomplexe, zum Beispiel auch im Bereich Steuerinformationen für verschiedenste Bevölkerungsgruppen, sowie die Organisation des BdSt ausgeblendet.

»Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. ist als gemeinnütziger Verband offiziell anerkannt. Es bestehen keine Zweifel an der Feststellung der Gemeinnützigkeit«, schrieb der Verband weiter. Der BdSt setze sich für rechtssichere und einfache Regelungen zur Gemeinnützigkeit ein.

Ungleiche Behandlung unverständlich für Campact

»Es geht Campact nicht darum, dem Bund der Steuerzahler etwas wegzunehmen«, betonte Kolb. »Wir möchten mit unserer Anzeige die Schieflage in der Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts am Beispiel eines reichweitenstarken Vereins demonstrieren.« Die ungleiche Behandlung der politisch aktiven Zivilgesellschaft schade den Organisationen, die sich für Menschenrechte, Demokratie, Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit einsetzten.

Das Gemeinnützigkeitsrecht soll politisch überarbeitet werden. Campact erwartet für Anfang 2024 einen Gesetzesentwurf. Das Engagement für Grund- und Menschenrechte, Demokratie, Antidiskriminierung, soziale Gerechtigkeit und Frieden müsse darin als gemeinnützig anerkannt werden, fordert die Organisation. Dass beispielsweise Sportvereine zu Demonstrationen gegen Rassismus aufrufen dürften, müsse der Gesetzgeber grundsätzlich erlauben.

In das Gesetzgebungsverfahren werde sich der Bund der Steuerzahler »entsprechend einbringen und Vorschläge unterbreiten«, teilte der BdSt mit. Der BdSt engagiere sich bereits in einer Allianz, »um gemeinsam mit mehr als 200 Verbänden das Gemeinnützigkeitsrecht zu modernisieren und die selbstlose politische Einmischung etwa für Grundrechte und gemeinnützige Zwecke abzusichern.«

© dpa-infocom, dpa:231212-99-264525/4