Nach den Explosionen an den Nord-Stream-Gasröhren hält Bundesjustizminister Marco Buschmann es prinzipiell für möglich, dass auch in Deutschland ermittelt wird. »Es ist möglich, dass hier eine Straftat begangen wurde, für die der Generalbundesanwalt die Strafverfolgung übernehmen könnte«, sagte der FDP-Politiker der »Bild am Sonntag«. Die Explosionsorte befinden sich in der Ostsee in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Dänemarks und Schwedens, die Röhren führen aber von Russland nach Deutschland.
»Es ginge dann möglicherweise um eine verfassungsfeindliche Sabotage mit Auswirkungen auf Deutschland. Auch der Straftatbestand des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion kommt infrage.« Bestätige sich der Verdacht, ginge es vor allem um die Zusammenarbeit mit anderen Staaten, insbesondere der EU. »Ziel wäre es, der Täter habhaft zu werden und sie in Deutschland vor Gericht zu stellen.« Auf verfassungsfeindliche Sabotage steht laut Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
In der Nacht zum Montag war zunächst in einer der beiden Röhren der nicht genutzten Pipeline Nord Stream 2 ein starker Druckabfall festgestellt worden. Später meldete der Nord-Stream-1-Betreiber einen Druckabfall auch in diesen beiden Röhren. Behörden entdeckten schließlich insgesamt vier Lecks an den beiden Pipelines. Die EU und die Nato gehen von Sabotage aus.
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