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Bundestag diskutiert Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Die Strafverfolgung von Schwarzfahrern ist teuer, belastet die Justiz und kann die Betroffenen im Extremfall sogar ins Gefängnis bringen. Ob das so bleiben soll, diskutiert heute der Bundestag.

Fahrscheinkontrolle
Foto: Holger Hollemann Foto: Holger Hollemann
Foto: Holger Hollemann
Foto: Holger Hollemann

BERLIN. Sollen Schwarzfahrer in Bussen und Bahnen künftig nicht mehr als Straftäter verfolgt werden? Über diese Frage debattiert heute der Bundestag. Die Linke und die Grünen haben jeweils Gesetzentwürfe vorgelegt, nach denen das Fahren ohne Fahrschein keine Straftat mehr sein soll.

Die Linke argumentiert, selbst wenn die Betroffenen in der Regel nur zu Geldstrafen verurteilt werden, komme es bei Zahlungsunfähigkeit nicht selten doch zur Haft durch die Ersatzfreiheitsstrafe. Die Grünen betonen, eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens bedeute nicht dessen Legalisierung.

Eine Debatte über eine Straffreiheit von Schwarzfahrern ist nicht neu. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen hatte solche Pläne im Januar abgelehnt. Die Überlastung der Justiz dürfe kein Argument sein, das Fahren ohne Ticket zur Ordnungswidrigkeit herabzustufen. Man könne nicht Justiz nach Kassenlage machen.

Im Bundestag geht es daneben etwa um die geplante und umstrittene Reform der EU-Finanzen, um die Grunderwerbssteuer. Außerdem fordern die Koalitionsfraktionen sowie FDP und Grüne in einem gemeinsamen Antrag einen Stopp der Gewaltexzesse gegen die Rohingya und deren vollständige Anerkennung als gleichberechtigte Volksgruppe in Myanmar.

 (dpa)