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Bundestag beschließt moderate Organspende-Reform

Aufwühlende Debatte im Bundestag: Zwar kassierten die Befürworter einer weitreichenden Umstellung bei der Organspende eine Niederlage. Es kommen aber Neuregelungen, die mehr Schwerkranken helfen sollen.

Bundestag
Zustimmung: Die Grünen-Fraktion mit Annalena Baerbock (M.) und Claudia Roth (r.) applaudieren nach der Abstimmung über neue Organspende-Regeln. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Zustimmung: Die Grünen-Fraktion mit Annalena Baerbock (M.) und Claudia Roth (r.) applaudieren nach der Abstimmung über neue Organspende-Regeln. Foto: Kay Nietfeld/dpa

Berlin (dpa) - Lebensrettende Organspenden bleiben in Deutschland nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Allerdings soll eine stärkere Aufklärung mehr Bürger dazu bewegen, konkret über eine Spende nach dem eigenen Tod zu entscheiden.

Darauf zielen Neuregelungen, die der Bundestag nach einer intensiven und emotionalen Debatte beschloss. Kommen soll auch ein neues Online-Register, um Erklärungen zu Spenden zu speichern. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Reform mit »Tatkraft« umsetzen, obwohl ein weitreichender eigener Vorstoß im Parlament durchgefallen war. Demnach sollten alle Menschen zunächst automatisch als Spender gelten - außer man widerspricht.

Mit deutlicher Mehrheit setzte sich im Parlament der moderatere Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock durch. In namentlicher Abstimmung erhielt er 432 Ja-Stimmen, 200 Parlamentarier stimmten dagegen, 37 enthielten sich. Der Vorstoß der anderen Gruppe für eine »doppelte Widerspruchslösung« scheiterte klar. Dagegen waren 379 Abgeordnete, 292 dafür, 3 enthielten sich.

Baerbock setzt auf konkrete Verbesserungen durch die Reform. »Das schafft Vertrauen für mehr Organspendezahlen in diesem Land.« Die Regelungen stärkten die Bereitschaft, sich als Spender registrieren zu lassen. Zugleich werde das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen gewahrt, einer Spende aktiv zuzustimmen. In der Debatte betonte sie, Ärzte im Krankenhaus könnten künftig sofort auf das Register zugreifen. »Damit ändert sich an dem Hauptproblem, dass zu wenig gemeldet und transplantiert wird, wirklich in der Realität etwas.«

Künftig sollen alle Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt auf das Thema Organspende angesprochen werden. Wer ab 16 Jahre einen Personalausweis beantragt, ihn verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll Material dazu bekommen. Schon auf dem Amt kann man sich mit Ja oder Nein in das Register eintragen - aber auch später etwa online von zu Hause. Auch in Ausländerbehörden soll es so umgesetzt werden. Selbst beraten sollen Ämter nicht. Hausärzte sollen Patienten auf Wunsch alle zwei Jahre über Organspenden informieren und zum Eintragen ins Register ermuntern - aber ergebnisoffen. Grundwissen soll auch Teil der Erste-Hilfe-Kurse vor einer Führerscheinprüfung werden. Im Register soll man Entscheidungen jederzeit ändern können.

Vor den Abstimmungen hatten Redner über Fraktionsgrenzen hinweg eindringlich und oft mit Schilderungen persönlicher Schicksale für ihre Vorstöße geworben. Spahn mahnte: Patienten lebten teils seit Jahren in Krankenhauszimmern mit großen Maschinen, weil es keine Spenderorgane gebe. In keinem anderen Bereich werde solches Leid akzeptiert. »Wir wollen eine Kultur der Organspende.« Karl Lauterbach (SPD), Mitinitiator der Widerspruchslösung, sagte: »Es ist unethisch, ein Organ nehmen zu wollen, aber nicht bereit zu sein, zumindest Nein zu sagen, wenn ich nicht bereit bin, zu spenden.« Thomas Oppermann (SPD) mahnte, viele Hoffnungen würden enttäuscht, »wenn wir uns für ein nur leicht verändertes «Weiter so» mit der Zustimmungsregelung entscheiden«. Auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) stimmte für die Widerspruchslösung, sprach in der Debatte aber nicht.

Die SPD-Abgeordnete Hilde Mattheis betonte: »Eine Spende muss eine Spende bleiben, ein aktiver freiwilliger und selbstbestimmter Akt.« Kathrin Vogler (Linke) warnte, jeden Menschen bis auf Widerspruch als Spender zu sehen: »Es sät doch Zweifel und verstärkt vorhandene Ängste.« Christine Aschenberg-Dugnus von der FDP kritisierte an der Widerspruchslösung: »Das missachtet unseren gesellschaftlichen Konsens, dass Schweigen niemals als Zustimmung gewertet werden kann.« Der AfD-Abgeordnete Robby Schlund nannte die Widerspruchslösung gemäß eines eigenen Antrags seiner Fraktion »absolut inakzeptabel« und einen »Eingriff in die freiheitlichen Grundrechte der Bürger«.

Gemeinsames Ziel beider Initiativen war es, angesichts von rund 9000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Spenden zu kommen. Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr leicht auf 932 zurück .Durch jeden Spender bekamen im Schnitt mehr als drei Schwerkranke neue Lebenschancen. Bereits seit vergangenem Jahr gilt ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken verbessern soll. Es sieht unter anderem mehr Geld sowie mehr Kompetenzen und Freiräume für Transplantationsbeauftragte der Kliniken vor.

Spahn betonte nach der Entscheidung, nun gehe es darum, noch mehr aufzuklären und das Online-Register aufzubauen. In drei, vier oder fünf Jahren sollte dann aber geschaut werden, ob sich an der Lage der Patienten, die auf Organe warten, tatsächlich etwas geändert habe. Lauterbach prognostizierte: »Wir werden Schlusslicht bleiben. Und wenn das klar ist, dann werden wir hier wieder die Debatte führen.« Die christlichen Kirchen begrüßten die Entscheidung. Ärztepräsident Klaus Reinhardt, der zuvor für eine Widerspruchslösung geworben hatte, nannte ein Online-Register »eine sinnvolle Maßnahme«.

Gesezentwurf der Gruppe um Baerbock/Kipping

Gesetzentwurf der Gruppe um Spahn/Lauterbach

Antrag der AfD

Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses

Deutsche Stiftung Organtransplantation zu Organspendezahlen 2019

Organspende-Reform kommt: Was bringen die neuen Impulse?

Zitate in der Debatte zur Organspende im Bundestag

Bundestag gegen Revolution bei Organspende