Studierende und Schüler sollen in künftigen Krisen finanziell besser abgesichert sein, wenn ihnen Nebenjobs wegbrechen. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz für einen sogenannten Notfallmechanismus. Damit wird die Regierung ermächtigt, in einer bundesweiten Notlage, »die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt«, per Verordnung das Bafög auch für Studierende und Schüler zu öffnen, die es sonst nicht bekommen würden. Allerdings muss laut Gesetzentwurf eine solche bundesweite Notlage vom Bundestag vorher durch Beschluss festgestellt worden sein.
Hintergrund sind die Erfahrungen aus der Corona-Krise. Studentenjobs waren weggebrochen und Betroffene gerieten in finanzielle Notlagen. Die damalige Bundesregierung hatte zwar eine sogenannte Überbrückungshilfe auf den Weg gebracht. Die kam aber nach Ansicht von Studierendenvertretern viel zu spät.
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Oliver Kaczmarek, sprach mit Blick auf das nun verabschiedete Gesetz von einer überfälligen Maßnahme. »So gehen wir den nächsten großen Schritt, damit das Bafög der Lebensrealität von Menschen in Ausbildung besser gerecht wird.« Auch vom Deutschen Studentenwerk wird das Gesetz begrüßt. Generalsekretär Matthias Anbuhl forderte aber weitergehende Schritte, da der Notfallmechanismus nur beim Wegfall von Nebenjobs greife. Gerade die aktuellen multiplen Krisen, wie die Inflation und die Energiepreis-Krise, zeigten, dass der Notfall weiter gefasst werden müsse.
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