Vertreterinnen und Vertreter der Ampelkoalition haben im Bundestag mögliche Nachbesserungen am Rentenpaket der Regierung in Aussicht gestellt. Beraten wurde am Freitag ein Gesetzentwurf zur Rentenerhöhung 2022 und für Verbesserungen bei Erwerbsminderung.
Bei geplanten Zuschlägen für Menschen mit Erwerbsminderung kündigten die Grünen an, sich unter anderem für eine frühere, rückwirkende Einführung einsetzen zu wollen. Im Gesetzentwurf ist ein Inkrafttreten der Zuschläge erst zum 1. Juli 2024 vorgesehen.
Bereits zum 1. Juli diesen Jahres soll es die kräftigste Erhöhung der Altersbezüge seit Jahrzehnten geben. Im Westen steigen die Renten um 5,35 Prozent, im Osten um 6,12 Prozent. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betonte: »Die meisten Rentnerinnen und Rentner in Deutschland leben nicht in Saus und Braus.« Die anstehende Anpassung sei kein Geschenk. »Das ist verdient«, sagte Heil.
Keine Kürzungen in der Corona-Krise
Der Minister verwies darauf, dass die bestehende Rentengarantie dafür gesorgt habe, dass die Bezüge in der Corona-Krise 2021 nicht gekürzt wurden. Nun werde der sogenannte Nachholfaktor wieder eingeführt. Der Faktor bewirkt, dass die Rentenerhöhung nicht noch üppiger ausfällt. Heil sagte, der Faktor sorge für einen fairen Interessenausgleich zwischen Rentnern und Beitragszahlern.
Als längst überfällig, aber immer noch unzureichend bewerteten mehrere Vertreter der Opposition die geplanten Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner, die schon länger solche Bezüge erhalten. Geplant sind Zuschläge für die rund drei Millionen Menschen, die von 2001 bis 2018 etwa wegen einer schweren Krankheit oder Behinderung in eine Erwerbsminderungsrente gingen.
Wer dies bis Juni 2014 tat, soll 7,5 Prozent mehr erhalten. Wer von dann bis Ende 2018 in EM-Rente ging, soll 4,5 Prozent mehr bekommen. Fließen soll der Zuschlag erst ab 1. Juli 2024 - unter anderem weil die Deutsche Rentenversicherung vorher noch mit der verwaltungsmäßigen Umsetzung der Grundrente zu tun hat.
Der SPD-Abgeordnete Michael Gerdes kündigte an, seine Fraktion trete dafür ein, »dass wir den späten Beginn noch einmal überdenken«. Der Grünen-Sozialpolitiker Frank Bsirske schlug vor, die Zuschläge rückwirkend ab 1. Januar 2024 fließen zu lassen. Bsirske rechnete vor, dass dies zwei Jahre später eine Beitragssatzsteigerung um 0,1 Prozent nötig machen würde sowie einen höheren Bundeszuschuss. Bisher sind für die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente Kosten von 1,3 Milliarden Euro 2024 und 2,6 Milliarden Euro in den Jahren danach vorgesehen.
Noch eine Schippe drauf
Auch der Präsident des Sozialverband Deutschland, Adolf Bauer, rief die Abgeordneten dazu auf, »noch eine Schippe oben drauf zu legen«. Die Absicht der Zuschläge sei zu begrüßen. »Für eine vollständige Angleichung aller EM-Renten wären jedoch Zuschläge in Höhe von circa 13 Prozent und circa 8 Prozent notwendig gewesen.«
Insgesamt verteidigte Heil ferner die beschlossenen Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger wegen der hohen Energiepreise gegen Kritik. Auch Rentnerinnen und Rentner würden profitieren. Der CSU-Sozialpolitiker Max Straubinger warf der Koalition vor, die 300 Euro Energiepreispauschale den Rentnerinnen und Rentnern vorzuenthalten.
Heil kündigte weitere Entlastungen unter anderem für die Rentnerinnen und Rentner im Fall lange andauernder Preissteigerungen in Deutschland an. »Wenn die Preissteigerungen ganz lange dauern werden, dann werden wir auch weitere Maßnahmen ergreifen, auch für Rentnerinnen und Rentner.« Angepeilt würden dann strukturelle Entlastungen für untere und mittlere Einkommen.
Bundesarbeitsministerium zum Rentengesetz
Rentenanpassungen seit 1957 / S. 259
Deutsche Rentenversicherung zur Rentenanpassung 2022
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