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Bundesrat billigt das Chancen-Aufenthaltsrecht

»Neues Kapitel in der Migrations- und Integrationspolitik«: Mit einer einer Reform des Aufenthaltsrechts soll Menschen in Detuschland eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt gegeben werden.

Chancen-Aufenthaltsrecht
Ein Mann aus Syrien mit siner Aufenthaltsgestattung. Foto: Hendrik Schmidt
Ein Mann aus Syrien mit siner Aufenthaltsgestattung.
Foto: Hendrik Schmidt

Der Bundesrat hat eine tiefgreifende Reform des Aufenthaltsrechts gebilligt. Gut integrierte Ausländer, die schon jahrelang ohne gesicherten Status in Deutschland leben, bekommen mit dem sogenannten Chancen-Aufenthaltsrecht eine Perspektive.

Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land gelebt hat und nicht straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu erfüllen. Dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts.

Das Gesetz war nicht zustimmungspflichtig. Der Bundesrat verzichtete darauf, dazu den Vermittlungsausschuss anzurufen, so dass das Gesetz nun in Kraft treten kann.

»Wir stellen uns den Realitäten«

»Mit diesem Gesetz schlagen wir ein neues Kapitel in der Migrations- und Integrationspolitik auf«, sagte die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter. »Wir stellen uns den Realitäten und erkennen die Tatsache an, dass viele ausreisepflichtige Menschen seit Jahren in Deutschland leben, sich rechtstreu verhalten und ein Teil unserer Gesellschaft geworden sind.« Ihnen solle eine Perspektive für einen dauerhaften Aufenthalt gegeben werden. Dieses Fachkräftepotenzial sollte man nicht brach liegen lassen.

Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) betonte, dass das Gesetz nur ein erster Baustein einer modernen Einwanderungspolitik sein könne. »Wir brauchen mehr legale und geregelte Zuwanderungsmöglichkeiten, ansonsten wird unser Wirtschaftsstandort massiv leiden.«

© dpa-infocom, dpa:221216-99-923286/2