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Bundesrat berät über Umtausch von Millionen Führerscheinen

In Deutschland stecken unterschiedliche Führerscheintypen in Portemonnaies und Handschuhfächern. Bis 2033 müssen nach einer EU-Vorgabe Millionen von Dokumenten ausgetauscht werden - aber wie genau soll das über die Bühne gehen?

Alter Führerschein
Ein alter Führerschein. Foto: dpa/Kastl
Ein alter Führerschein.
Foto: dpa/Kastl

BERLIN. Millionen von Autofahrern in Deutschland haben noch ihren alten Führerschein-»Lappen« - dessen Tage aber sind gezählt. Denn bis spätestens zum 19. Januar 2033 müssen die Dokumente gegen neue Plastikkärtchen in einheitlichem EU-Standard umgetauscht sein.

Der Bundesrat berät nun darüber, ob der Umtausch früher anlaufen könnte. Dazu hat der Verkehrsausschuss der Länderkammer erneut ein Konzept vorgelegt. Ob der Bundesrat diesem zustimmt, ist aber unsicher.

Konkret geht es um einen detaillierten Stufenplan und einen früheren Start der riesigen Umtauschaktion - damit viele Autofahrer nicht bis zum letzten Moment warten und es einen Massenansturm bei den Behörden vor Ort gibt. Ziel ist also eine zeitliche »Entzerrung«.

Betroffen sind insgesamt rund 43 Millionen Autofahrer in Deutschland. Die Fahrerlaubnis bleibt vom Umtausch der Dokumente unberührt - eine neue Prüfung ist also nicht nötig. Dafür aber ein Foto - und laut ADAC rund 25 Euro Gebühr für den neuen EU-Führerschein.

Mit dem einheitlichen EU-weiten Führerscheindokument soll ein möglichst aktueller Fälschungsschutz gewährleistet sein. Bei Kontrollen sind Besitzer leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Mit der bereits 2006 beschlossenen EU-Richtlinie sollen die Vorschriften zu mehr als 110 Führerscheinarten in Europa vereinheitlicht werden.

Der Verkehrsausschuss des Bundesrats hat nun einen detaillierten Stufenplan vorgeschlagen, über den die Länderkammer entscheidet. Vorgesehen sind detaillierte Umtauschfristen.

Falls der Bundesrat zustimmt, soll das Konzept an eine Verordnung der Bundesregierung »angehängt« werden. Dabei geht es um Änderungen bei der praktischen Prüfung vor allem für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse, die nicht aus der EU kommen. Die Regierung könnte den Umtauschplan für die Führerschein-Dokumente 1:1 akzeptieren - oder die ganze Verordnung vorerst stoppen.

Dem Konzept des Bundesrats-Ausschusses zufolge sollen die rund 15 Millionen Papierführerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind, ab dem Jahr 2022 gestaffelt nach Geburtsjahrgängen umgetauscht werden. Zuständig sein soll die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes.

Für rund 28 Millionen Kartenführerscheine, die vom 1. Januar 1999 an ausgestellt wurden, soll der Umtausch nach dem jeweiligen Alter der Dokumente über die Bühne gehen.

Personen, die vor 1953 geboren sind, wären laut Bundesrats-Ausschuss von einer vorgezogenen Umtauschpflicht ausgenommen - bei ihnen sei nicht sicher, ob sie nach dem Stichtag 2033 überhaupt noch von ihrer Fahrerlaubnis Gebrauch machen wollten und daher einen weiter gültigen Führerschein benötigten.

Die seit 2013 ausgestellten Führerscheine in Deutschland entsprechen bereits den neuen Vorgaben. Denn die EU-Richtlinie gilt bereits seit 2013. Neu ausgestellte Dokumente gelten seitdem nicht mehr lebenslang, sondern haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren.

Eine ADAC-Sprecherin sagte: »Handliche Scheckkartenführerscheine mit einem aktuellen Foto bringen bei Führerscheinkontrollen, besonders aber bei Fahrten im Ausland unbestreitbare Vorteile. Trotzdem wissen wir, dass viele Bürger an ihrem alten grauen oder rosa Lappen emotional hängen.« Dabei helfe es nur bedingt, dass dieses historische Dokument beim Umtausch entwertet zurückgegeben werde. »Aus unserer Sicht ist deshalb Überzeugungsarbeit geeigneter als das nationale Vorziehen der EU-Fristen.«

Laut Bundesrats-Ausschuss ist das Ziel des Staffelplans, bis zum Jahr 2028 möglichst viele Alt-Führerscheine umzutauschen - denn ab diesem Zeitpunkt verlieren auch die seit 2013 neu ausgestellten Führerscheine ihre Gültigkeit und müssen erneuert werden. (dpa)

ADAC zum Umtausch