Das Bundesland Bremen fordert eine Änderung des Asylrechts, um die Folgen des Klimawandels als Fluchtgrund anzuerkennen.
»Wer wegen Klima- und Umweltveränderungen seine Heimat verlassen muss, wird von Schutzinstrumenten wie der Genfer Flüchtlingskonvention derzeit nicht erfasst«, sagte Bremens Integrationssenatorin Anja Stahmann (Grüne). Klimaflüchtlingen dürfe aber auch nach Auffassung des UN-Menschenrechtsausschusses ein Recht auf Asyl nicht verwehrt werden, wenn ihr Leben in ihrer Heimat in Gefahr sei.
Bis 2050 mehr als 200 Millionen Klimaflüchtlinge
Die Integrationsminister der Länder beraten bei ihrer Konferenz in Hamburg einen Antrag Brandenburgs und Bremens zu dem Thema, der unter dem Titel »Klimafolgen als Abschiebungshindernis anerkennen« steht. Stahmann verwies auf Zahlen der Vereinten Nationen, wonach bis 2050 weltweit mehr als 200 Millionen Menschen in Folge des Klimawandels aus ihrer Heimat vertrieben würden. Die Staatengemeinschaft sei gefordert, grundlegende Veränderungen im Migrations- und Asylrecht vorzunehmen.
Besondere Verantwortung Deutschlands
Als hochindustrialisiertes Land weise Deutschland einen im globalen Vergleich deutlich überdurchschnittlichen Treibhausgasausstoß aus. Daher müsse die Bundesrepublik ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden, indem sie sich für eine Anpassung internationaler Rechtsstandards wie der Genfer Flüchtlingskonvention einsetze und auch das eigene Asylrecht um Klimafolgen-Fluchtgründe ergänze.
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