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Bolsonaro erneut für öffentliche Ämter gesperrt

Brasiliens Ex-Präsident soll Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag vergangenen Jahres zu Wahlkampfzwecken genutzt haben. Er darf deshalb bis 2030 in kein öffentliches Amt gewählt werden.

Jair Bolsonaro
Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro darf bis 2030 in kein öffentliches Amt gewählt werden. Foto: Thomas Santos/DPA
Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro darf bis 2030 in kein öffentliches Amt gewählt werden.
Foto: Thomas Santos/DPA

Dem brasilianischen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro ist in einem zweiten Verfahren erneut das passive Wahlrecht entzogen worden. Der frühere Staatschef (2019-2022) darf demnach bis 2030 in kein öffentliches Amt gewählt werden, wie das Oberste Wahlgericht entschied.

Es war das zweite Urteil gegen den ehemaligen Präsidenten des größten Landes Südamerikas. Im Juni war er bereits für acht Jahre gesperrt worden, weil er während seiner Zeit als Staatschef Zweifel am brasilianischen Wahlsystem gestreut hatte. Später erkannte er seine Wahlniederlage gegen den amtierenden Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva nicht ausdrücklich an.

In dem neuen Verfahren ging es um den Nationalfeiertag im September vergangenen Jahres. Kurz vor der Wahl habe der damalige Präsident Bolsonaro die Feierlichkeiten zu Wahlkampfzwecken missbraucht, urteilte nun das Oberste Wahlgericht. Bei Militärparaden in der Hauptstadt Brasília und Rio de Janeiro wetterte Bolsonaro damals gegen seinen Herausforderer Lula.

Die neue Verurteilung verlängert Bolsonaros Sperre für öffentliche Ämter nicht über 2030 hinaus. Allerdings müssen seine Anwälte diese Entscheidung nun neben dem Urteil vom Juni neu anfechten, wenn sie Bolsonaro den Weg zu einer Präsidentschaftskandidatur im Jahr 2026 freiräumen wollen.

© dpa-infocom, dpa:231101-99-778546/2