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BND darf beim Internet-Knoten weiter Daten absaugen

Der Bundesnachrichtendienst darf weiterhin in großem Umfang Daten beim Internet-Knoten De-Cix aus Frankfurt absaugen.

Netzwerkkabel an einem Router.
Netzwerkkabel an einem Router. Foto: dpa
Netzwerkkabel an einem Router.
Foto: dpa

LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage des Betreibers von De-Cix gegen den BND ab. Der Betreiber könne verpflichtet werden, bei der strategischen Fernmeldeüberwachung durch den BND mitzuwirken, betonte der 6. Senat in seiner Urteilsbegründung. Der Geheimdienst sei berechtigt, auf Anordnung des Bundesinnenministeriums internationale Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen. (dpa)