BERLIN. Schwangere Frauen sollen Bluttests vor der Geburt auf ein Down-Syndrom des Kindes künftig unter engen Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt bekommen.
Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kassen und Kliniken als oberstes Entscheidungsgremium am Donnerstag in Berlin. Möglich sein soll die neue Kassenleistung aber »nur in begründeten Einzelfällen« für Frauen mit Risikoschwangerschaften nach ärztlicher Beratung und verbunden mit bestimmten verpflichtenden Informationen.
Durch die »sehr engen Voraussetzungen« werde klar und eindeutig geregelt, dass der Bluttest nicht als ethisch unvertretbares »Screening« eingesetzt werde, sagte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Ziel ist es laut G-BA, Risiken einer sonst erforderlichen invasiven Fruchtwasseruntersuchung zu vermeiden, bei der es als schlimmste Komplikation zu Fehlgeburten kommen kann.
Die Beratung durch den Arzt soll »ausdrücklich ergebnisoffen« sein. Dabei soll auch auf das jederzeitige »Recht auf Nichtwissen« von Testergebnissen hingewiesen werden. In Anspruch genommen werden kann die neue Kassenleistung aber noch nicht so schnell. Zunächst muss - voraussichtlich Ende 2020 - der G-BA noch beschließen, wie eine dazugehörige Infobroschüre ausgestaltet werden soll. Auch das Bundesgesundheitsministerium muss die Beschlüsse wie üblich billigen.
Seit 2012 werden Schwangeren Bluttests auf eigene Kosten angeboten, mit denen unter anderem untersucht wird, ob das Kind mit Down-Syndrom auf die Welt käme. Sie gelten als risikolos im Vergleich zu den seit mehr als 30 Jahren üblichen Fruchtwasseruntersuchungen, die bereits Kassenleistung sind. Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr als andere. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher die Bezeichnung Trisomie 21. Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung. Ausprägungen sind aber sehr unterschiedlich.
Die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Corinna Rüffer, hatte der Deutschen Presse-Agentur noch vor dem Beschluss des Bundesausschusses gesagt, dies werde keinesfalls das Ende der Debatte sein. »Auch mit Blick auf künftige Tests müssen wir die Grenzen und Bedingungen molekulargenetischer Testverfahren in der Schwangerschaft festlegen - und das wird der Bundestag auch tun.«
Rüffer hatte mit anderen Abgeordneten bereits eine offene Debatte im Parlament zu ethischen Fragen initiiert. Dabei wurde im April breite Unterstützung für eine Anerkennung der Tests als Kassenleistung deutlich. Es gab aber auch Warnungen vor wachsendem Druck auf Eltern, der zu mehr Abtreibungen führe. Beratung und auch die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen müssten deutlich verbessert werden. Konkrete Anträge wurden vorerst aber noch nicht eingebracht.
Außerdem beschloss der G-BA, dass besonders schwer erkrankte Frauen das Absaugen von Körperfett bald von den Kassen bezahlt bekommen sollen. Dies gilt zunächst befristet bis Ende 2024 für Patientinnen mit einer krankhaften Fettvermehrungsstörung (Lipödem) im Stadium 3. Bis dann sollen Ergebnisse einer generellen wissenschaftlichen Studie zu Nutzen und Risiken vorliegen, die dann Basis eines abschließenden Beschlusses für alle Stadien der Erkrankung sein soll.
Die Entscheidung setze eine Forderung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) um und schaffe eine neue Versorgungsmöglichkeit für Patientinnen mit Lipödem im Stadium 3, erläuterte der G-BA. Dies geschehe »notwendigerweise mit strengen Vorgaben zur Qualitätssicherung«. Zugleich werde die Studie fortgesetzt, die zwingend nötige Informationen für eine zuverlässige Abwägung von Nutzen und Schaden der Methode liefern soll. Als Kassenleistung für das Stadium 3 dürfte sie voraussichtlich ab Januar 2020 angewendet werden können, wie der G-BA erklärte. (dpa)
Wie funktioniert der Trisomie-Bluttest?