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BKA-Chef will härtere Strafen für Führen von Gegner-Listen

»Wir kriegen Euch alle« - wer seinen Namen auf einer Liste mit dieser Überschrift findet, wird wahrscheinlich unruhig. Und genau das ist beabsichtigt, sagt der Chef des Bundeskriminalamts. Er will deshalb, dass schon die Veröffentlichung solcher Listen strafbar wird.

BKA-Chef Holger Münch
»Wer Listen vermeintlicher «politischer Gegner» veröffentlicht - verbunden mit Drohungen wie «Wir kriegen Euch alle» - der tut dies mit dem Ziel, Menschen einzuschüchtern und Angst zu verbreiten«, sagt Münch. Foto: Michael Kappeler/dpa
»Wer Listen vermeintlicher «politischer Gegner» veröffentlicht - verbunden mit Drohungen wie «Wir kriegen Euch alle» - der tut dies mit dem Ziel, Menschen einzuschüchtern und Angst zu verbreiten«, sagt Münch. Foto: Michael Kappeler/dpa

Berlin (dpa) - Der Chef des Bundeskriminalamts, Holger Münch, fordert eine Strafverschärfung für die Veröffentlichung sogenannter Feindeslisten.

»Wer Listen vermeintlicher «politischer Gegner» veröffentlicht - verbunden mit Drohungen wie «Wir kriegen Euch alle» - der tut dies mit dem Ziel, Menschen einzuschüchtern und Angst zu verbreiten«, sagte Münch der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. »Wir glauben deshalb, dass das Verfassen solcher Listen nicht nur ein datenschutzrechtlicher Verstoß sein, sondern unter Strafe gestellt werden sollte.«

In den vergangenen Jahren tauchten immer wieder mutmaßlich von Rechtsextremisten verfasste Listen vermeintlicher politischer Gegner auf. So war bei einer Anti-Terror-Razzia in Mecklenburg-Vorpommern 2017 eine Liste mit etwa 25.000 Namen gefunden worden. Manche Listen kursieren im Internet. Berichte gab es unter anderem über eine Liste mit der Überschrift »Wir kriegen Euch alle«.

Unterstützung bekam Münch vom innenpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU). »Wer sogenannte Feindeslisten erstellt und veröffentlicht, schüchtert die Betroffenen ein und fördert die wachsende Polarisierung in unserer Gesellschaft«, sagte er. Hier sei ein eigener Straftatbestand angezeigt. »Es ist insbesondere nicht einzusehen, warum Personen des politischen Lebens zwar besonders gegen üble Nachrede und Verleumdung geschützt sind, nicht aber gegen besondere Art der Bedrohung wie etwa durch Feindeslisten.«

Die Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Parteivorsitzende der Linken, Martina Renner, glaubt hingegen nicht, dass Münchs Vorstoß zur Lösung des Problems viel beitragen würde. »Wir brauchen kein neues Gesetz, sondern entschlosseneres Vorgehen der Behörden auf Grundlage der geltenden Gesetze«, sagte sie der dpa. »Wenn Neonazis Feindeslisten anlegen und veröffentlichen, ist das nicht nur ein datenschutzrechtliches Problem. Diese Listen sollen bedrohen, nötigen und Angriffe vorbereiten.«

Die FDP argumentiert ähnlich. »Es gibt bereits Straftatbestände im Bundesdatenschutzgesetz, die hier greifen, wenn die Betroffenen eingeschüchtert werden sollen. Diese Delikte werden aber viel zu wenig verfolgt«, beklagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae. Er schlug deshalb vor, die entsprechenden Straftatbestände ins Strafgesetzbuch zu überführen. »Im Lichte der Praxis sollte dann in einem zweiten Schritt evaluiert werden, ob es wirklich Strafbarkeitslücken gibt.«

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte der dpa: »Häufig werden diese Listen mit massiven Drohungen verbunden. Einschüchterungsversuche jedweder Art dürfen wir nicht zulassen.« Zu dem konkreten Vorschlag, schon die Veröffentlichung von Listen angeblicher Gegner strafbar zu machen, äußerte sich Lambrecht nicht direkt. Sie verwies aber auf ihre eigenen Vorschläge, die Regelungen zur Bedrohung im Strafgesetzbuch zu verschärfen.

»Künftig sollen nicht nur Drohungen mit einem Verbrechen wie etwa Mord erfasst werden, sondern beispielsweise auch Drohungen mit Körperverletzungen gegen die bedrohte Person und ihre Familie«, erklärte sie. Zudem sollten bei Bedrohungen im Netz höhere Freiheitsstrafen möglich sein.