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Beschwerde gegen künftigen Pandemievertrag zurückgewiesen

Die Corona-Pandemie ist vorbei - auf eine neue Pandemie will die Welt besser vorbereitet sein. Derzeit wird ein internationaler Vertrag dazu verhandelt. Schon im Entstehen gibt es viele Klagen.

Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht betont nach einer Klage zum Pandemievertrag: Die Norm müsse erst erlassen werden. Foto: Uli Deck/DPA
Das Bundesverfassungsgericht betont nach einer Klage zum Pandemievertrag: Die Norm müsse erst erlassen werden.
Foto: Uli Deck/DPA

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde gegen den geplanten internationalen Pandemievertrag als unzulässig zurückgewiesen. Durch die künftige Mitwirkung Deutschlands an dem Vertrag sei die Beschwerdeführerin nicht in ihren Rechten verletzt, heißt es in einem veröffentlichten Beschluss.

Da die Verhandlungen auf internationaler Ebene noch andauern, gebe es auch kein Zustimmungsgesetz, das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden könnte, so das höchste deutsche Gericht (2 BvR 1082/23). Beim Bundesverfassungsgericht sind derzeit mehr als 1600 weitere nahezu identische Verfassungsbeschwerden anhängig.

Vertrag wird noch verhandelt

Mit dem Vertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll die Welt bei einer neuen Pandemie besser vorbereitet sein und schneller reagieren können. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat der WHO Anfang Februar die volle Unterstützung Deutschlands für den geplanten Pandemievertrag zugesichert.

Die Mitgliedstaaten verhandeln derzeit über einen Abschluss des Vertrags. Die Beschwerdeführerin befürchtet, dass die WHO in selbst ausgerufenen Pandemien und Gesundheitsnotständen verbindliche Anordnungen treffen und Entscheidungen souveräner Staaten über Gesundheitsmaßnahmen außer Kraft setzen könnte. Damit, so die Beschwerdeführerin, könnte die WHO legislative und exekutive Gewalt erhalten und die Souveränität der Mitgliedstaaten aufheben.

Das Bundesverfassungsgericht betonte hingegen: Innerstaatliche Rechtswirkungen gebe es erst durch ein Zustimmungsgesetz. Die Norm müsse bereits erlassen sein. Dies setze voraus, dass sich Bundestag und Bundesrat abschließend mit dem Gesetz befasst haben, es also nur noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung bedarf.

Viel Kritik

Zu dem internationalen Vertrag gibt es Entwürfe als Grundlage weiterer Verhandlungen. Demnach sollen etwa bei künftigen Pandemien Forschungsmaßnahmen sowie die Verteilung von Impfstoffen koordiniert und Informationen unter den Vertragsstaaten rascher ausgetauscht werden. Bis Mai 2024 soll ein unterschriftsreifer Vertragstext ausgehandelt sein. In diesem Zusammenhang sollen auch die Internationalen Gesundheitsvorschriften 2005 überarbeitet werden.

Schon im Entstehen gab es viel Kritik. Vor einigen Tagen, am 18. September, war eine Petition gegen den Pandemievertrag im Petitionsausschuss des Bundestags erörtert worden, in der ein Verlust der Grundrechte befürchtet wurde. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Sabine Dittmar (SPD), hatte bei der Sitzung aber die Auffassung vertreten, dass durch den Pandemievertrag weder die Grundrechte noch die Menschenrechte eingeschränkt werden.

© dpa-infocom, dpa:230927-99-350987/2