Der ehemalige US-Präsident Donald Trump kann nach Auffassung eines Berufungsgerichts für seine Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden. Mit der Entscheidung lehnte das Gericht einen Antrag Trumps ab. Endgültig dürfte die Frage aber erst vom Obersten Gerichts des Landes geklärt werden.
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