Nach Kritik an Auflagen für verschiedene Berliner Gedenkorte am 77. Jahrestag des Zweiten Weltkriegs hat der Berliner Senat die Maßnahmen am Samstag verteidigt.
»Der zentrale Gedanke ist, dass das Gedenken an den 8. und 9. Mai 1945 und damit an die Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus klar zu trennen ist von der Situation im Mai 2022«, teilte die Senatsverwaltung für Inneres mit. Es gelte, an den Gedenkorten, die sowohl an russische als auch an ukrainische Gefallene erinnerten, »jede Konfrontation zu verhindern«.
Die Polizei hatte am Freitag verordnet, dass an 15 Gedenkorten in Berlin am Sonntag und am Montag das Tragen etwa von ukrainischen oder russischen Flaggen verboten ist. Auch militärische Symbole sind dort nicht erlaubt. Diese Verbote gelten demnach nicht für Diplomatinnen und Diplomaten sowie für Veteranen des Weltkriegs. In Berlin sind am 8. und 9. Mai zahlreiche Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen geplant.
An allen anderen öffentlichen Orten sei das Tragen ukrainischer Flaggen an diesen beiden Tagen weiterhin »grundsätzlich erlaubt«, betonte die Polizei am Samstag. So hatte es die Behörde bereits am Freitag verordnet. Durch manche Darstellung habe aber der Eindruck entstehen können, dass das Tragen etwa von ukrainischen Flaggen in Berlin generell verboten sei. Das sei nicht der Fall, hieß es.
Auch das »Z« wird nicht geduldet
Zu den Polizei-Auflagen für die Gedenkorte gehört außerdem, dass Uniformen oder Uniformteile - auch in abgewandelten Formen - sowie Marsch- oder Militärlieder verboten sind. Untersagt ist außerdem das Z-Symbol. Der Buchstabe wird von Befürwortern des Krieges genutzt und steht für »za pobedu« (»Für den Sieg«).
Die Kritik an den Auflagen riss auch am Samstag nicht ab. In einem offenen Brief an die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik forderte die Allianz Ukrainischer Organisationen eine »Rücknahme des Verbots ukrainischer Flaggen am 8. und 9. Mai«. Sie sei »zutiefst entsetzt, dass mit dem Verbot die ukrainische Flagge mit der russischen Flagge, den Georgsbändern sowie den Kriegssymbolen «V» und «Z» gleichgestellt wird«.
Zuvor hatte auch der ukrainische Botschafter Andrij Melnyk die Berliner Polizei aufgefordert, Auflagen für Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen an diesen beiden Tagen rückgängig zu machen. Melnyk twitterte am Freitagabend: »Liebe Regierende Bürgermeisterin @FranziskaGiffey, diese skandalöse Entscheidung der @polizeiberlin muss WIDERRUFEN werden«. Diese sei eine Ohrfeige für die Ukraine und ein Schlag ins Gesicht des ukrainischen Volkes
Giffey stellte am Samstag im RBB klar, dass es kein generelles Flaggenverbot in Berlin gebe. »Ich habe heute Morgen Herrn Melnyk auch nochmal darüber informiert.«
Auch die Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus hatte die Vorgaben kritisiert. »Die ukrainische Flagge steht für den Kampf um #Freiheit - wie kann man ausgerechnet in Berlin so instinktlos sein, sie zu verbieten?«, teilte CDU-Landeschef Kai Wegner auf Twitter mit. Dass die Flagge laut Polizei nicht grundsätzlich verboten sei, sondern nur an den festgelegten Gedenkorten, erwähnte er dabei nicht.
Mit einem Großaufgebot will die Berliner Polizei die geplanten Demonstrationen und Gedenkveranstaltungen begleiten. Insgesamt sollen dafür nach Angaben eines Sprechers rund 3400 Polizistinnen und Polizisten an diesem Sonntag und Montag im Stadtgebiet unterwegs sein.
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