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Berliner Polizei ermittelt wegen Volksverhetzung gegen Abbas

Mit seinen Holocaust-Äußerungen gegen Israel sorgte Palästinenserpräsident Abbas für Empörung. Nun beschäftigt der Vorwurf auch die Polizei in der Bundeshauptstadt.

Mahmud Abbas
Mahmud Abbas' Äußerungen sorgten für Aufsehen. Foto: Alex Brandon
Mahmud Abbas' Äußerungen sorgten für Aufsehen.
Foto: Alex Brandon

Der Holocaust-Vorwurf von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas gegen Israel ruft nun auch die Berliner Polizei auf den Plan. »Das Ermittlungsverfahren wegen Anfangsverdachts der Volksverhetzung gem. § 130 Strafgesetzbuch wird in einem Fachkommissariat des Landeskriminalamtes bearbeitet und zeitnah an die Staatsanwaltschaft Berlin zur Kenntnisnahme und weiteren Entscheidung übersandt«, sagte eine Sprecherin der Polizei.

Zuerst hatte die »Bild«-Zeitung darüber berichtet. Der Sprecherin zufolge war beim Polizeilichen Staatsschutz des Berliner LKA eine Strafanzeige wegen »Relativierung der Schoah« eingegangen.

Abbas hatte Israel am Dienstag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz im Kanzleramt vielfachen »Holocaust« an den Palästinensern vorgeworfen und damit Empörung ausgelöst. »Israel hat seit 1947 bis zum heutigen Tag 50 Massaker in 50 palästinensischen Orten begangen«, sagte Abbas und fügte hinzu: »50 Massaker, 50 Holocausts.«

AA: Wohl »völkerrechtliche Immunität«

Christopher Burger, Sprecher des Auswärtigen Amts, sagte am Freitag, nach Einschätzung des Amts gelte für Abbas die völkerrechtliche Immunität, »weil das ein offizieller Besuch war in seiner Funktion als Repräsentant der Palästinensischen Autonomiebehörde«. Das gelte nach Einschätzung des Ministeriums, obwohl Deutschland Palästina nicht als Staat anerkenne. Ob die Voraussetzung für eine Immunität vorliege, müsse aber »im Justizverfahren von den Justizbehörden« geprüft werden.

Der Augsburger Strafrechtsexperte Michael Kubiciel sagte der »Bild«, entscheidend sei nicht, ob sich Abbas auf Einladung der Bundesrepublik in Berlin aufgehalten habe. Viele Personen kämen einer Einladung staatlicher Stellen nach, ohne Immunität zu genießen. Entscheidend sei daher, dass die Person »als Repräsentant eines anderen Staates« in Deutschland war. Folglich habe die Frage, »ob Palästina ein Staat ist oder nicht, ausschlaggebende Bedeutung«, sagte Kubiciel.

© dpa-infocom, dpa:220819-99-442469/8