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Bericht: Polizei-Daten bergen Diskriminierungsrisiko

Menschenrechtler finden es problematisch, wie die Polizei in Deutschland Daten einsetzen kann. Laut einem Instituts für Menschenrechte ist die Politik gefordert, Menschen besser vor Diskriminierung zu schützen.

Polizeikontrolle
Polizisten kontrollieren einen Mann (Symbolbild). Das Institut für Menschenrechte fordert konkrete Regelungen, die vorschreiben, wann sensible Daten - etwa Hautfarbe und Sprache - erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden dürfen. Foto: Eva-Maria Krafczyk/DPA
Polizisten kontrollieren einen Mann (Symbolbild). Das Institut für Menschenrechte fordert konkrete Regelungen, die vorschreiben, wann sensible Daten - etwa Hautfarbe und Sprache - erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden dürfen.
Foto: Eva-Maria Krafczyk/DPA

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) fordert mehr Regelungen zum Datenschutz zur Vorbeugung rassistischer Diskriminierung in deutschen Polizeibehörden. An Bund und Länder appellierte das Institut, präzisere Vorgaben für die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Datenschutz bei der Polizei zu machen. Sichergestellt werden müsse, dass Menschen vor Diskriminierungen geschützt würden, heißt es in dem Jahresbericht des Instituts, der in Berlin vorgestellt wurde.

Die Regelungen sollten aus Sicht des Instituts vorschreiben, wann sensible Daten erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet werden dürfen. Geregelt werden solle auch, welche Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten Betroffener nötig sind. Zu sensiblen Daten zählen etwa die Hautfarbe und Sprache. »Bund und Länder müssen klare und verbindliche Regeln zum Schutz sensibler Daten festschreiben«, sagte die DIMR-Direktorin, Beate Rudolf.

Das Institut hat sich nach eigenen Angaben mit der Frage beschäftigt, inwiefern in Deutschland Risiken einer rassistischen Diskriminierung bei der polizeilichen Datenverarbeitung bestehen. Die Ergebnisse seien mit Blick auf die Grund- und Menschenrechte sehr problematisch. »Der Schutz für die polizeiliche Verarbeitung sensibler Daten unterscheidet sich kaum von dem für nicht sensible Daten«, heißt es im Bericht. Den rechtlich erforderlichen besonderen Schutz gebe es somit nicht, sagte Rudolf.

Gegen Präventivhaft für Klimaaktivisten

Zudem kritisierte das Menschenrechtsinstitut, dass sich Klimaaktivisten, die sich festkleben, in Präventivhaft genommen wurden. Aus Sicht des Instituts ist das ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Denn die Aktionen seien zwar störend für die Allgemeinheit, aber friedlich. Die Präventivhaft dürfe nicht eingesetzt werden, um die bloße Teilnahme an Sitzblockaden zu verhindern. In Bayern etwa wurden einige Aktivisten zur Verhinderung weiterer Aktionen für jeweils bis zu 30 Tage in Gewahrsam genommen.

Freiheitsentzug sei das »schärfste Schwert des Rechtsstaats«, betont Beate Rudolf. »Präventivhaft wird verhängt, um Straftaten zu verhindern. Sie muss verhältnismäßig sein.« Präventivhaft für Klimaaktivisten greife schwer in die Versammlungsfreiheit ein. Diese sei für eine Demokratie von fundamentaler Bedeutung, so Rudolf.

Senkung des Wahlalters

Das Institut forderte die Bundesregierung auf, das Wahlalter bei Bundestagswahlen auf 16 Jahre abzusenken. So ist es auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung festgelegt. Außerdem soll das Wahlalter in allen Bundesländern bei Landtags- und Kommunalwahlen einheitlich abgesenkt werden, »damit gleiche Bedingungen für alle Kinder und Jugendlichen in Deutschland bestehen«.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution. Es ist als gemeinnütziger Verein organisiert und wird vom Bundestag sowie für einzelne Projekte aus Drittmitteln finanziert. Das Institut setzt sich nach eigenen Angaben unter anderem dafür ein, dass Deutschland die Menschenrechte im In- und Ausland einhält und fördert.

© dpa-infocom, dpa:231204-99-176479/2