Im Streit über die Berichterstattung von »Correctiv« zu einem Treffen rechter Kreise in Potsdam hat das Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Medienhaus zurückgewiesen.
Ein in dem Artikel als »ein Mittelständler aus NRW und AfD-Großspender« bezeichneter Unternehmer hatte sich gegen die Nennung seines Namens gewandt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Er beanstandete außerdem eine Passage in dem Artikel von »Correctiv«, in dem es um Geldspenden geht. Der Unternehmer soll demnach zusammen mit anderen Spendern auf einer Namensliste gestanden haben.
Kein Anspruch auf anonymisierte Berichterstattung
Nach Ansicht des Landgerichts hat der Antragsteller keinen Anspruch auf anonymisierte Berichterstattung. Er habe die Spende nicht bestritten, und sie sei auch keine reine Privatangelegenheit. Der Unternehmer sei bereits durch eine Spende von über 50.000 Euro an die AfD öffentlich in Erscheinung getreten. Eine Spende in solcher Höhe muss angezeigt und veröffentlicht werden.
»In der Passage zu Geldspenden werde über den Antragssteller nichts Unwahres behauptet«, zitierte der Sprecher aus dem Beschluss vom 28. Februar (Az. 324 O 53/24). Es werde auch nicht der Verdacht oder Eindruck erweckt, der Unternehmer finanziere eine Organisation Martin Sellners. Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Sellner, hatte auf dem Treffen im November nach eigenen Angaben über »Remigration« gesprochen.
Auch die vor der Veröffentlichung gegenüber »Correctiv« abgegebene Stellungnahme werde nicht in unzulässiger Weise verfälscht oder verkürzt wiedergegeben, stellte das Gericht fest. Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde einlegen.
»Correctiv«-Chefredakteur: »Unsere Recherche steht«
Der Chefredakteur von »Correctiv«, Justus von Daniels, erklärte: »Die klare Entscheidung des Gerichts zeigt einmal mehr, dass unsere Recherche steht. Auf dem Potsdam-Treffen ging es um die Vertreibung von Millionen von Menschen. Das hat die Öffentlichkeit zu Recht erfahren.«
In einem Beschluss vom 26. Februar hatte das Hamburger Landgericht auf Antrag des Juristen und CDU-Mitglieds Ulrich Vosgerau eine einstweilige Verfügung gegen »Correctiv« erlassen. Demnach hat das Medienhaus in seinem Bericht vom 10. Januar Vosgerau in einer Passage falsch wiedergegeben, wie der Gerichtssprecher am Dienstag mitgeteilt hatte. In dem Bericht hatte es geheißen, der Jurist halte den Vorschlag, »man könne vor den kommenden Wahlen ein Musterschreiben entwickeln, um die Rechtmäßigkeit von Wahlen in Zweifel zu ziehen, für denkbar: Je mehr mitmachten, stimmt er zu, umso höher die Erfolgswahrscheinlichkeit.« Vosgerau habe in seinem Antrag an das Gericht deutlich gemacht, dass er ein massenhaftes Vorgehen gerade nicht befürworte (Az. 324 O 61/24).
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