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Bald Entscheidung über AfD-Antrag zu Ausschussvorsitzenden

Mal wieder zieht die AfD nach Karlsruhe, um das Verhalten der anderen Parteien im Bundestag überprüfen zu lassen. Diesmal geht es um die Ausschüsse im Parlament.

Bundesverfassungsgericht
Ein Schild am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: Sebastian Gollnow
Ein Schild am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Foto: Sebastian Gollnow

Das Bundesverfassungsgericht äußert sich am Donnerstag (23. Juni) zur Ablehnung dreier AfD-Kandidaten als Ausschussvorsitzende im Bundestag.

Dabei geht es zunächst ausschließlich um den Eilantrag der AfD-Fraktion, wie am Montagabend auf der Internetseite des Gerichts mitgeteilt wurde. Die Entscheidung im Hauptverfahren ist zu einem späteren Zeitpunkt zu erwarten.

AfD-Kandidaten ohne Mehrheit

Nach der Bundestagswahl im September hatte der Innenausschuss den Polizeihauptkommissar Martin Hess als Vorsitzenden abgelehnt. Im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit fielen die von der AfD nominierten Kandidaten Jörg Schneider und Dietmar Friedhoff durch. Zuvor war, entgegen dem üblichen Verfahren, beschlossen worden, in geheimer Wahl über den Vorsitz zu entscheiden.

Normalerweise läuft die Vergabe der Posten so, dass sich die größte Fraktion zuerst einen Ausschuss aussuchen darf, dann die zweitgrößte - und so weiter. Damit sind die Vorsitzenden eigentlich ohne Abstimmung gesetzt. Abgeordnete anderer Fraktionen hatten nach Schilderung der AfD-Kandidaten in den konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse im Dezember dann aber Abstimmungen über den Vorsitz beantragt.

Der Parlamentarische Geschäftsführer und Fraktionsjustiziar der AfD, Stephan Brandner, erklärte am Montagabend, damit würden »jahrzehntelange Gepflogenheiten und geltendes Recht gebrochen«. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Bernd Baumann, sagte am Dienstag in Berlin: »Wir erwarten uns, dass wir gewinnen.« Man habe das gut begründet. Es bestehe kein Grund, der Fraktion diese Posten vorzuenthalten.

Mit dem Eilantrag will die AfD erreichen, dass ihre Kandidaten vorläufig als Ausschussvorsitzende eingesetzt werden, bis ihre Klage in Karlsruhe abschließend geprüft ist. Die Entscheidung wird am Donnerstag um 9.30 Uhr schriftlich veröffentlicht. (Az. 2 BvE 10/21)

© dpa-infocom, dpa:220621-99-739652/4