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Aufruf zur Jagd auf Polizisten - Haftstrafe für Angeklagten

Der Mord an zwei Polizisten in der Westpfalz lag gerade mal drei Tage zurück. Da postete ein Mann Videos und rief zur Tötung von Polizeibeamten auf. Dafür wurde er jetzt verurteilt.

Cophunter-Prozess
Der Angeklagte im sogenannten Cophunter-Prozess sitzt im Gerichtssaal des Amtsgerichts Idar-Oberstein und hält sich Akten vor sein Gesicht. Foto: Birgit Reichert
Der Angeklagte im sogenannten Cophunter-Prozess sitzt im Gerichtssaal des Amtsgerichts Idar-Oberstein und hält sich Akten vor sein Gesicht.
Foto: Birgit Reichert

Kurz nach dem Doppelmord bei Kusel (Westpfalz) hatte er im Internet zur tödlichen Jagd auf Polizisten aufgerufen: Deswegen ist ein 56-Jähriger vor dem Amtsgericht Idar-Oberstein am Donnerstag zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. »Das Ganze war völlig daneben«, sagte Richter Marcel Oberländer. Die Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. »Der Gesamtkontext gebietet Vollstreckung.«

Verurteilt wurde der Mann unter anderem wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. In zwei selbstgedrehten Videos hatte er Anfang Februar auf seinem öffentlichen Facebook-Profil die Gründung eines »Cophunter«-Vereins - Polizistenjäger-Vereins - angekündigt und zu Jagd und Tötung von Polizisten als »neuen Sport« aufgerufen.

Dort bot er an, Polizisten gegen eine Gebühr von 500 Euro auf einen Feldweg zu locken, wo sie dann erschossen werden könnten. Für Wohlhabende habe er ein »Ultraspezialpaket«, wo mit 150.000 Euro aufwärts eine Hundertschaft von Polizisten vom Hubschrauber aus beschossen werden könnte.

Andenken an getötete Polizisten verunglimpft

Zudem habe er das Andenken der zwei bei Kusel getöteten Polizisten verunglimpft, als er in einer E-Mail an die Polizei in Idar-Oberstein die Morde mit den Worten »War das geil« feierte - und die Opfer als »abgeknallte Pfälzer Ratten« bezeichnete. »Die Euphorie ist ganz besonders verwerflich«, sagte Oberländer.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und vier Monate gefordert, die Verteidigung um eine »faire Entscheidung« gebeten. Im sogenannten letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte nochmals. »Der Unsinn« sei nicht ernst gemeint gewesen. »Ich tue keinem Menschen was.« Er habe gedacht, sein Profil werde nur von seinen knapp zehn Followern gesehen.

Der Verteidiger des Angeklagten kündigte Berufung an. Sein Mandant habe die Postings als Satire gesehen, die Facebook-Profile seien »Comedy-Seiten« gewesen. Und: Zu dem Aufruf habe es weder Zeit noch Ort gegeben. Das sah er Richter anders: Im Video habe er von »jederzeit« gesprochen und Interessierte gebeten, ihm eine persönliche Nachricht zu schicken. Die Videos waren nur knapp 24 Stunden online, bevor sie von Ermittlern entdeckt wurden.

»Inhaltlich ist es ein Extremfall«

In Rheinland-Pfalz war es laut Generalstaatsanwaltschaft der erste Prozess, den es im Zusammenhang mit der Tat von Kusel wegen Anstiftung zu solchen Straftaten gab. »Inhaltlich ist es ein Extremfall«, sagte Staatsanwalt Wahis Afschar von der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.

Der Angeklagte, der in Gelsenkirchen geboren wurde und vor der Untersuchungshaft zuletzt im Kreis Birkenfeld wohnte, hatte laut Ermittlern zuvor bereits Beiträge voller Hass gegen Polizisten gepostet. Generell sei eine »Ablehnung des Staates gegenüber« deutlich erkennbar gewesen, sagte ein IT-Analyst der Kriminaldirektion Trier, der die Accounts und Handys des Mannes ausgewertet hatte. Ansonsten habe es Posts zu Esoterik und Ufos gegeben.

Laut Bundeszentralregister hat der Angeklagte 23 Vorstrafen unter anderem wegen Diebstahls, Körperverletzung, Beleidigung und Trunkenheit am Steuer. Sie reichen von 1982 bis 2007 und umfassen teils Freiheitsstrafen von über einem Jahr.

Angeklagter ist voll schuldfähig

Nach Aussage der psychiatrischen Sachverständigen Anette Korte ist der Angeklagte voll schuldfähig. Bei ihm liege eine Persönlichkeitsstörung »mit narzisstischen und paranoiden Anteilen« vor. Er sei aber trotzdem in der Lage, sich anzupassen, und verfüge über Realitätskontrolle. Die Schuld gebe er immer anderen, von der Polizei habe er sich schon seit langem ungerechtfertigt behandelt gefühlt.

Ende Januar waren eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin und ein 29 Jahre alter Polizeikommissar bei einer nächtlichen Fahrzeugkontrolle erschossen worden. Derzeit läuft in Kaiserslautern der Prozess gegen einen 39-Jährigen, der die beiden Beamten ermordet haben soll, um Jagdwilderei zu verdecken. Einem Komplizen (33) wird versuchte Strafvereitelung vorgeworfen.

Seit der Tat hat die Ermittlungsgruppe »Hate Speech« mehr als 1700 Hinweise auf Hass und Hetze im Internet bearbeitet. 767 Hass-Kommentare seien an die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz weitergegeben worden, teilte das Landeskriminalamt (LKA) auf dpa-Anfrage mit. In 539 Fällen sei eine Strafbarkeit bejaht und Ermittlungen aufgenommen worden. Derzeit werde gegen 412 Verfasser von Hasskommentaren ermittelt, die teilweise mehrere Hasskommentare gepostet haben sollen. 271 von ihnen seien identifiziert, sagte ein LKA-Sprecher.

© dpa-infocom, dpa:220908-99-681699/3