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Astrologin in »Reichsbürger«-Prozess: keinen Putsch geplant

Acht mutmaßliche Mitglieder der Gruppe Reuß stehen in München vor Gericht. Eine Angeklagte sagt dort nun ausführlich aus – nicht nur über ihre astrologischen Tätigkeiten, sondern auch zur Sache.

Terrorprozess gegen »Reichsbürger«-Gruppe Reuß
Acht mutmaßliche Mitglieder der Gruppe Reuß stehen immer wieder in München vor Gericht. (Archiv-Foto) Foto: Sven Hoppe/DPA
Acht mutmaßliche Mitglieder der Gruppe Reuß stehen immer wieder in München vor Gericht. (Archiv-Foto)
Foto: Sven Hoppe/DPA

Im Münchner »Reichsbürger«-Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß wehrt sich die angeklagte Astrologin Hildegard L. gegen zentrale Anklagevorwürfe: Sie bestreitet insbesondere, eine terroristische Vereinigung mitgegründet zu haben und gezielt Kontakte zur Ausspähung des Deutschen Bundestages vermittelt zu haben. Zudem weist sie in einer von ihren Anwälten vor dem Münchner Oberlandesgericht verlesenen Erklärung zurück, dass die Gruppe einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland vorbereitet habe: »Wir hatten keinen Putsch geplant.«

L. und sieben weitere mutmaßliche Mitglieder der Gruppe Reuß stehen seit Juni in München vor Gericht. Das ist die Gruppe, die nach einer großangelegten Anti-Terror-Razzia Ende 2022 bekanntgeworden war. In Frankfurt stehen Reuß und die mutmaßlichen Rädelsführer vor Gericht, in Stuttgart mutmaßliche Mitglieder des »militärischen Arms«. Die insgesamt 26 Beschuldigten sollen laut Anklage einen gewaltsamen Umsturz der Bundesregierung geplant und dabei bewusst Tote in Kauf genommen haben. L. soll zu den Gründungsmitgliedern gehört und später immer wieder neue Mitglieder rekrutiert haben, etwa die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann, deren »astrologische Beraterin« sie war.

»Aktivität« im Bundestag?

L. argumentiert in ihrer Erklärung vor Gericht, man habe keinen Putsch geplant – vielmehr sei man davon ausgegangen, dass eine sogenannte »Allianz« mehrerer Nationen gegen die Regierung vorgehen und eine »richtige Demokratie« errichten würde. Sie räumt aber ein, gehört zu haben, dass dem Einschreiten der »Allianz« wohl auch eine »Aktivität« eines in Frankfurt angeklagten Ex-Militärs im Bundestag gefolgt wäre. Die Bundesanwaltschaft betrachtet Behauptungen von Mitgliedern der Gruppe - man habe selbst keine Gewalt ausüben wollen, sondern ausschließlich die »Allianz« - nach ihren Ermittlungen als widerlegt.

Insbesondere weist L. zurück, dass sie die Vereinigung Ende Juli 2021 mitgegründet habe. Hintergrund des damaligen Treffens sei die Ablehnung der staatlichen Anti-Corona-Politik gewesen und die Sorge vor einer zwangsweisen Impfung von Kindern. »Wir wähnten uns damals in Not wegen der Corona-Maßnahmen.« Sie habe sich aber mit niemandem zu irgendetwas verabredet, sie habe nichts gegründet, sie habe deshalb auch niemanden für irgendein Vorhaben rekrutieren können. Und sie habe auch niemandem gezielt den Kontakt zu Malsack-Winkemann vermittelt, um so eine Ausspähung des Bundestages zu ermöglichen.

Ein Schießtraining als »Bubensache«?

Allerdings: Von einem späteren Schießtraining habe sie gewusst, räumt L. in ihrer Erklärung ein – dies aber für eine »Bubensache« gehalten, der sie nichts habe abgewinnen können. Und sie wusste demnach auch von Plänen für Heimatschutzkompanien, die die Polizei hätten ersetzen sollen, hörte bei Treffen außerdem von angedachten »Säuberungen«. »Und ich habe es unreflektiert wieder gegeben. Ich wünschte, ich hätte solche Dinge nie gesagt.«

Immer wieder heißt es in L.'s Erklärung, sie habe Darstellungen und Verschwörungstheorien auf einschlägigen Telegram- und anderen Kanälen damals für bare Münze genommen und »irgendwann für die alleinige Wahrheit« gehalten. »Ich bedaure heute mit reichlich Abstand, dass ich all diese Dinge unkritisch übernommen und weiterverbreitet habe«, trug ihr Anwalt vor. Sie habe die Corona-Maßnahmen als Angriff auf Freiheit und Gesundheit wahrgenommen. »So hat sich das hochgeschaukelt.« Tatsächlich bestreitet L. aber dann nicht, an mehreren Sitzungen des »Rats« der Vereinigung (ähnlich einem Kabinett einer rechtmäßigen Regierung) teilgenommen zu haben, aber nicht als »vollwertiges Mitglied«.

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PM des OLG

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