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Anschlag mit Giftstoffen: Angeklagter will nicht aussagen

Acht Monate nach der Festnahme eines iranischen Terrorverdächtigen in Castrop-Rauxel beginnt in Dortmund der Prozess. Stand wirklich ein Anschlag mit einer chemischen Waffe kurz bevor?

Gericht
Das Dortmunder Landgericht ermittelt im Fall eines mutmaßlichen Anschlags mit Giftstoffen. Foto: picture alliance/DPA
Das Dortmunder Landgericht ermittelt im Fall eines mutmaßlichen Anschlags mit Giftstoffen.
Foto: picture alliance/DPA

Die Hände gefesselt, das Gesicht hinter einer Mappe aus Pappe versteckt: Als der 26-jährige Iraner am Mittwoch in einen Sitzungssaal des Dortmunder Landgerichts geführt wurde, waren alle Blicke auf ihn gerichtet.

Anfang Januar hatte die Polizei den Mann unter Terrorverdacht in der Wohnung seines Bruders in Castrop-Rauxel festgenommen. Laut Generalstaatsanwaltschaft bereitete der Angeklagte einen Anschlag mit einer chemischen Waffe vor und hatte dafür auch schon konkrete Vorbereitungen getroffen.

So lautet die Anklage

In der Anklageschrift wird dem Iraner vorgeworfen, er habe sich im Internet Anleitungen für die Herstellung der Giftstoffe Rizin und Cyanid verschafft. Durch die Freisetzung der Chemikalien sollte angeblich eine Vielzahl arg- und wehrloser Menschen getötet werden. Sowohl Rizin als auch Cyanid entfalten ihre toxische Wirkung bereits beim Einatmen.

Die Generalstaatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der 26-Jährige das »Gedankengut des Islamischen Staates befürwortete« und deshalb beschloss, den Anschlag durchzuführen. Entsprechende Chat-Verläufe, Dokumente und Links sollen auf seinem Smartphone gesichert worden sein.

Laut Anklage sollte der Anschlag ursprünglich schon an Silvester 2022 durchgeführt werden. Angeblich gelang das nur deshalb nicht, weil ein Bauteil für die Waffe - Eisenspäne - nicht so leicht zu beschaffen war. Weitere mögliche Bombenbestandteile, wie zum Beispiel Zitronensäure und Kohle, sollen in der Wohnung in Castrop-Rauxel sichergestellt worden sein.

Angeklagter will sich vor Gericht nicht äußern

Der Hinweis auf den Iraner erreichte das Bundeskriminalamt zu Beginn des Jahres. Woher genau der Tipp kam, will vor Gericht nicht offiziell bestätigen. »Es war eine nachrichtendienstliche Quelle«, sagte einer der Ermittlungsbeamten in seiner Zeugenaussage. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters, ob damit eine ausländische Quelle gemeint sei, antwortete der Zeuge: »Meine Aussagegenehmigung ist nicht so weitreichend, dass ich Ihnen das sagen dürfte.«

Der Angeklagte will sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen äußern. Auch zur Person werde der 26-Jährige keine Angaben machen, kündigte Verteidiger Marco Ostmeyer an. Gegen den ursprünglich ebenfalls festgenommenen Bruder wird aktuell nicht mehr ermittelt. Bislang haben sich keine Hinweise darauf ergeben, dass der Angeklagte die Pläne mit seinem Bruder geteilt haben könnte.

Vorstrafe wegen versuchten Mordes

Im Fall eines Schuldspruchs wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat droht dem 26-Jährigen eine Haftstrafe und außerdem die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Der Iraner ist bereits wegen versuchten Mordes vorbestraft. Im Jahr 2018 hatte er einen schweren und langen Ast von einer Brücke auf die Autobahn 45 bei Dortmund geworfen. Der Ast hatte ein Auto getroffen, dessen Fahrerin jedoch unverletzt blieb.

In diesem Urteil hatte das Gericht die Unterbringung des Mannes in einer Alkohol-Entziehungsklinik angeordnet. In dieser Maßnahme befand er sich zum Zeitpunkt seiner Festnahme. Die Klinik hatte ihm übers Wochenende Ausgang zu seinem Bruder gewährt.

Für den Prozess hat die Staatsschutzkammer des Dortmunder Landgerichts Verhandlungstage bis Anfang November angesetzt. An den Folgetagen sollen weiteren Polizeibeamten als Zeugen gehört werden.

© dpa-infocom, dpa:230920-99-267190/2