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Aktuell Urteil

Angeklagter 18 Jahre nach Wehrhahn-Anschlag freigesprochen

Für die einen ist er ein hochgefährlicher Rechtsterrorist, für die anderen ein unschuldig Verfolgter. Nun hat das Landgericht im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn entschieden: für den Angeklagten.

Wehrhahn-Prozess
Der Angeklagte wurde freigesprochen. Foto: Marcel Kusch
Der Angeklagte wurde freigesprochen. Foto: Marcel Kusch

Düsseldorf (dpa) - Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das Düsseldorfer Landgericht sah die Beweislage als nicht ausreichend für eine Verurteilung an.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 52-Jährigen zwölffachen Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen und lebenslange Haft für ihn gefordert. Er sei durch eine lange Reihe von Indizien überführt und zweifellos der Täter. Die Verteidigung hatte Freispruch für den 52-Jährigen beantragt.

Bei dem Anschlag waren vor 18 Jahren, am 27. Juli 2000, zehn überwiegend jüdische Zuwanderer aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib - getroffen von einem Metallsplitter.

Gedenken
Gedenken im Eingang des S-Bahnhofs Wehrhahn: Hier wurden am 27. Juli 2000 zehn Menschen verletzt, einige lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb. Foto: Jana Bauch
Gedenken im Eingang des S-Bahnhofs Wehrhahn: Hier wurden am 27. Juli 2000 zehn Menschen verletzt, einige lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb. Foto: Jana Bauch

Die Verteidiger hatte betont: »Die Beweisaufnahme hat den Nachweis für seine Täterschaft nicht erbracht.« Der Angeklagte sei von völlig unglaubwürdigen Zeugen belastet worden. Es gebe keine Spuren von ihm am Tatort.

Im Prozess hatten mehrere Zeugen frühere Aussagen zurückgenommen oder relativiert. Ihnen sei es möglicherweise zuvor bei ihren belastenderen Varianten um Hafterleichterungen oder die Belohnung gegangen, vermuteten die Verteidiger. Der 52-Jährige sei ein »Dampfplauderer und ein Dummschwätzer«, aber kein hochgefährlicher Rechtsextremist mit soziopathischen Zügen, wie von der Anklage behauptet.

Sämtliche vier Nebenkläger-Anwälte hatten den Angeklagten dagegen als überführt bezeichnet: Er habe sich in mitgeschnittenen Telefonaten mehrfach verraten. Das Gesamtbild sei eindeutig und beseitige jeden Zweifel. Die Kammer sei im Begriff, »den schwersten Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs zu begehen«, hatte Nebenklage-Vertreter Juri Rogner noch gewarnt.