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Ampel-Wahlrecht: Unionsfraktion reicht Verfassungsklage ein

Seit Monaten ist das Bundestagswahlrecht der Ampel in Kraft - und dank CSU und bayerischer Staatsregierung längst auch ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Nun ist eine weitere Klage dazugekommen.

Alexander Dobrindt
»Diese Wahlrechtsmanipulation muss gestoppt werden«: Alexander Dobrindt. Foto: Kilian Genius/DPA
»Diese Wahlrechtsmanipulation muss gestoppt werden«: Alexander Dobrindt.
Foto: Kilian Genius/DPA

Ein halbes Jahr nach dem Beschluss des Bundestags hat auch die Unionsfraktion in Karlsruhe ihre Verfassungsklage gegen das neue Bundestagswahlrecht eingereicht.

»Gegen die Wahlrechtsmanipulation der Ampel haben wir als CDU/CSU im Dezember die Klage beim Verfassungsgericht eingeleitet«, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur am Rande der CSU-Klausur in Kloster Seeon. Auch die bayerische Staatsregierung und die CSU als Partei hatten bereits Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Kritik am Ampel-Wahlrecht

Das Ampel-Wahlrecht diene ausschließlich dem Machterhalt von SPD, Grünen und FDP, der Wählerwille werde dabei massiv missachtet, betonte Dobrindt. »Diese Wahlrechtsmanipulation der Ampel darf keine Anwendung finden und muss gestoppt werden.«

Im Juni hatte der Bundestag gegen den Widerstand von Union und Linkspartei das neue Wahlrecht beschlossen. Die Reform zielt auf eine Verkleinerung des Bundestags ab. Mit derzeit 736 Abgeordneten ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Das neue Wahlrecht deckelt die Sitzzahl nun bei 630. Gewählt wird weiter mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt aber keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr.

Bedeutung des Zweitstimmenergebnisses

Für die Zahl der Sitze einer Partei ist künftig allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend. Das kann zur Folge haben, dass erfolgreiche Wahlkreisbewerber ihr Direktmandat nicht bekommen. Auch die Grundmandatsklausel fällt weg. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate holten. Für die nur in Bayern wählbare CSU würde diese Regelung bedeuten, dass sie bei einem bundesweiten Ergebnis von unter fünf Prozent nicht mehr im Bundestag vertreten ist. Bei der Bundestagswahl 2021 lag ihr Zweitstimmenanteil bei 5,2 Prozent.

Unabhängig vom laufenden Klageverfahren forderte die Union von den Ampelfraktionen neue Gespräche zur Wahlrechtsreform. Nachdem die Chefs der Fraktionen von FDP, SPD und Grünen nicht auf eine entsprechende Forderung von der Unionsfraktionsspitze reagiert hätten, liege das Thema laut Dobrindt nun wieder beim Kanzler selbst.

Unionsbrief an den Kanzler

»Friedrich Merz und ich haben Olaf Scholz im Dezember einen Brief geschrieben, in dem wir nochmal deutlich unsere Bereitschaft ausgedrückt haben, mit der Ampel gemeinsam zu einem verfassungskonformen Wahlrecht zu kommen«, sagte Dobrindt. Im Schreiben stehe »die dringende Bitte« an Scholz, die drei Ampelfraktionen und die CDU/CSU zum Gespräch einzuladen.

© dpa-infocom, dpa:240107-99-520085/3