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Ampel hofft weiter auf Einigung bei Bürgergeld-Vermittlung

Für das Bürgergeld wird es zeitlich eng. Bereits Ende kommender Woche soll das Gesetz verabschiedet werden. Nach dem vorläufigen Stopp im Bundesrat läuft die Suche nach Kompromissen auf vollen Touren.

Bürgergeld
Die Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Die Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand

Eine Woche vor Beginn des Vermittlungsverfahrens zur Bürgergeld-Reform hofft die Ampel-Koalition auf einen raschen Kompromiss. »Ich fordere sowohl die Bundesregierung als auch die Union auf, den Vermittlungsausschuss als eine Chance zu sehen. Jetzt müssen sich alle bewegen«, sagte der FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai der Deutschen Presse-Agentur. Eine »gemeinsame und parteiübergreifende Lösung« könne zu einer Verbesserung und höheren Akzeptanz des Bürgergeldes führen, betonte er.

Die Bürgergeld-Reform, mit der die Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP das System Hartz IV überwinden will, war am Montag bei der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat gescheitert. Dort erhielt das Projekt wegen des Widerstandes der Länder mit Unions-Regierung nicht die erforderliche Mehrheit. Nun soll der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in kürzester Zeit eine Lösung erarbeiten. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zufolge wird das Gremium voraussichtlich am kommenden Mittwoch zusammenkommen.

Eine erste Arbeitsgruppe kam laut der Hamburger Sozialbehörde bereits an diesem Mittwochnachmittag zu Beratungen in Berlin zusammen. Die Sozialsenatorin der Hansestadt, Melanie Leonhard (SPD), die demnach für die SPD-geführten Länder in der Arbeitsgruppe mitverhandeln wird, äußerte sich zuversichtlich. »Wir werden zu einem Kompromiss beim Bürgergeld kommen«, sagte sie der dpa. »Ich glaube nicht, dass die Union diese Sozialleistung vollständig auf dem Gewissen haben möchte.«

Die Zeit ist knapp

Klar ist aber auch: Wenn der Vermittlungsausschuss erst am kommenden Mittwoch tagt, ist die Zeit knapp. Nur zwei Tage später, am 25. November, soll der Bundesrat erneut über das Bürgergeld abstimmen. Sollte es bis dahin keinen Kompromiss geben, kann die Reform nicht, wie geplant, zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Möglich wäre dann sogar ein komplettes Scheitern.

Mit der Reform will die Ampel künftige Bürgergeld-Empfänger in die Lage versetzen, sich stärker auf Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren zu können. Dafür sollen sie vom Jobcenter weniger unter Druck gesetzt werden. Auch die Regelsätze sollen steigen - um etwas mehr als 50 Euro für Alleinstehende. Das Ampel-Modell sieht vor, dass in den ersten beiden Jahren des Leistungsbezugs (»Karenzzeit«) niemand sein Vermögen antasten muss, es sei denn, es ist »erheblich« und liegt über 60.000 Euro, plus 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Die Union, die die Regelsatzerhöhung als separate Maßnahme mittragen würde, kritisiert vor allem die geplanten Lockerungen beim möglichen Leistungsentzug (Sanktionen) und dem erlaubten Vermögen. Ihr ist das von der Regierung vorgesehenen Schonvermögen zu hoch. Beide Punkte dürften in der Vermittlung eine zentrale Rolle spielen.

»Verhindern, dass das ganze Gesetz scheitert«

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, betonte, dass weiterhin die komplette Reform angestrebt sei - und nicht nur einzelne Punkte. »Wir müssen verhindern, dass das ganze Gesetz scheitert«, sagte Vogel dem »Redaktionsnetzwerk Deutschland«. Wie von der Union vorgeschlagen, lediglich die Regelsätze zu erhöhen, wäre aus seiner Sicht falsch. Kern des Bürgergeldes sei nicht die Erhöhung der Sätze, sondern die Schaffung von mehr Leistungsgerechtigkeit.

Bei den Knackpunktthemen Schonvermögen und Sanktionen sieht er nach eigenen Angaben Kompromisspotenzial. »Wenn die Union noch mehr als 80 Prozent der Sanktionen in der Vertrauenszeit will, sind wir auch hier gesprächsbereit«, sagte der FDP-Politiker. Mit Vertrauenszeit sind die ersten sechs Monate des Leistungsbezugs gemeint, in denen der Regierungsentwurf mildere Regelungen - unter anderem bei Sanktionen - vorsieht. Nach Angaben der Chefin der Bundesarbeitsagentur, Andrea Nahles, kommt es bislang bei lediglich drei Prozent der Leistungsbezieher überhaupt zu Sanktionen.

© dpa-infocom, dpa:221116-99-535815/4