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Amberg: Asylbewerber nach Afghanistan abgeschoben

Sie zogen prügelnd durch Amberg - und sorgten damit bundesweit für Schlagzeilen. Inzwischen sind alle vier Asylbewerber verurteilt. Mit Jugendbewährungsstrafen kamen drei von ihnen verhältnismäßig glimpflich davon. Schwerer wiegen die ausländerrechtlichen Folgen.

MÜNCHEN/AMBERG. Nach einer Prügelattacke im ostbayerischen Amberg hat der Freistaat einen verurteilten 18 Jahre alten afghanischen Asylbewerber in sein Heimatland abgeschoben.

Der junge Mann war Anfang Mai zu einer sechsmonatigen Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Er sei nun zusammen mit 23 weiteren abgelehnten Asylbewerbern von München aus mit einer Chartermaschine nach Kabul geflogen worden, teilte das bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR) mit.

Der Mann und drei Mitangeklagte hatten vor Gericht gestanden, Ende 2018 betrunken durch die Amberger Innenstadt gezogen zu sein und dabei grundlos auf Passanten eingeprügelt zu haben.

Zwei ebenfalls zu Jugendbewährungsstrafen verurteilte junge Afghanen können vorerst in Deutschland bleiben: Im Fall eines noch minderjährigen Afghanen lasse ein Abschiebeverbot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Abschiebung nicht zu. Ein volljähriger Afghane wiederum besitzt eine Duldung, da er mittlerweile Vater eines Kindes in Deutschland ist. Ein 18-jähriger Iraner soll erst nach Verbüßung seiner Haftstrafe abgeschoben werden.

Unter den Asylbewerbern aus Bayern sind fünf rechtskräftig verurteilte Straftäter. Sie mussten sich unter anderem wegen Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls vor Gericht verantworten. Im Fall des 18 Jahre alten Afghanen aus Amberg steht dagegen noch das Berufsverfahren aus. Seine Abschiebung sei im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, sagte eine LfAR-Sprecherin.

Neben Bayern hätten sich an der Sammelabschiebung auch Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin beteiligt. (dpa)

Pressemitteilung des Landesamtes für Asyl