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AfD will »bis zum höchsten Gericht« gegen Strafen vorgehen

Strafzahlungen von 400.000 Euro wegen illegaler Parteispenden würden die AfD finanziell hart treffen. Gerade im Wahljahr 2019. Doch noch hat die Bundestagsverwaltung darüber nicht abschließend entschieden. Und auch bei einem Beschluss würde die AfD wohl nicht gleich zahlen.

BERLIN. Die AfD gibt sich demonstrativ unbeeindruckt von drohenden hohen Strafzahlungen wegen illegaler Parteispenden und kündigt notfalls einen Gang durch alle gerichtlichen Instanzen an.

Man würde »bis zum höchsten Gericht« dagegen vorgehen, sagte der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen am Dienstag im ARD-»Mittagsmagazin«. Seine Partei habe »nichts Illegales, nichts Unrechtes getan«. Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, räumte Fehler von Funktionären im Umgang mit Parteispenden ein und begründete diese mit »Unkenntnis in der Anfangszeit«. Solche Fehler ließen sich beim Aufbau einer neuen Partei kaum vermeiden.

Meuthen hatte zuvor der »Welt« gesagt, der AfD drohten wegen Zuwendungen in Wahlkämpfen Strafzahlungen in Höhe von rund 400.000 Euro. Er selbst habe Anfang 2016 im baden-württembergischen Landtagswahlkampf von der Schweizer Werbeagentur Goal AG Unterstützungsleistungen wie Plakate, Flyer und Anzeigen mit einem Gegenwert von 89.800 Euro erhalten, die die Bundestagsverwaltung als illegale Spenden ansehe.

Im Fall des AfD-Bundesvorstandsmitglieds Guido Reil, der im Jahr darauf im NRW-Landtagswahlkampf ebenfalls von der Goal AG unterstützt wurde, gehe die Bundestagsverwaltung von rechtswidrigen Zuwendungen in Höhe von 44.500 Euro aus. In beiden Fällen setzt die Bundestagsverwaltung laut Meuthen eine Strafzahlung in dreifacher Höhe des Betrages an. »Zusammen wären es dann 402.900 Euro.«

Die Bundestagsverwaltung bestätigte am Dienstag die Summen von 89.800 und 44.500 Euro, verwies aber zugleich darauf, dass die Verfahren noch nicht abgeschlossen seien. Auch sei noch nicht über die Höhe eines eventuellen finanziellen Anspruchs gegen die AfD nach dem Parteiengesetz entschieden worden.

Bei den Gratisleistungen der Werbeagentur handele es sich »um keine Spenden im Sinn des Parteienrechts«, betonte AfD-Chef Meuthen. »Und dies ist nicht meine persönliche Meinung, sondern die sorgsam gutachterlich gesicherte Rechtsauffassung meiner Partei.«

In der ARD erläuterte Meuthen, dass die AfD finanzielle Vorsorge getroffen habe. »Wenn es zu solchen Strafzahlungen kommen sollte, was ich allerdings nicht sehe, dann werden wir das als Partei überstehen, weil das dann eben aus dem ganz normalen Parteibudget finanziert werden müsste.«

Deutsche Parteien dürfen keine Spenden von Gönnern annehmen, die nicht EU-Bürger sind. Deshalb untersucht der Bundestag auch Spenden für den Bundestagswahlkampf der heutigen AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel aus der Schweiz. Hier geht es um rund 132.000 Euro, die 2017 in mehreren Tranchen an ihren Kreisverband am Bodensee überwiesen worden waren. Der Bundestag will klären, ob das Geld wirklich von Deutschen und anderen EU-Bürgern stammt.

Außerdem steht die Frage im Raum, ob einer der Spender womöglich mehr als 10.000 Euro gespendet hat. Denn ab diesem Betrag müssen Spender dem Bundestag namentlich genannt werden. Die Staatsanwaltschaft Konstanz geht zudem dem Verdacht nach, dass die Liste mit den Namen der Spender, die die AfD dem Bundestag vorgelegt hat, in Teilen unrichtig ist. Vernehmungen hätten Zweifel an den Spendernamen bestätigt, hieß es im Februar.

Fraktionsgeschäftsführer Baumann sagte am Dienstag, im Fall der Spende an Weidels Kreisverband hätten Schatzmeister der Partei auf verschiedenen Ebenen miteinander diskutiert. »Und irgendwann ist dann gesagt worden, «Lieber Gott, das ist doch ein bisschen undurchsichtig, wir kriegen nicht raus, wo kommt das eigentlich her, lass uns das zurück verbuchen.»« (dpa)