Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben. Das Dienstgericht für Richter in Leipzig untersagte dem 60-Jährigen vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte, wie das Gericht mitteilte.
Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Den Antrag dazu hatte das sächsische Justizministerium gestellt. Die Entscheidung sei zeitlich begrenzt bis zu einer Entscheidung über einen zweiten laufenden Antrag, Maier im Interesse der Rechtspflege in den Ruhestand zu versetzen, teilte das Dienstgericht mit. Es machte unter anderem geltend, dass ein Richter »nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb seines Amtes, auch bei politischen Betätigungen, sich so zu verhalten habe, dass das Vertrauen in seine Integrität und Unabhängigkeit nicht gefährdet wäre«.
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete hatte sein Mandat bei der Wahl 2021 verloren. Er hatte am 14. März seinen Dienst am Amtsgericht Dippoldiswalde angetreten.
»Gegenwärtig nicht mehr als tragbar«
»Der öffentliche Eindruck des Richters lasse ihn gegenwärtig nicht mehr als tragbar erscheinen, weil er voraussichtlich nicht die Gewähr biete, sein Amt verfassungstreu, unparteiisch und uneigennützig und ohne Ansehen der Person zu führen«, teilte das Leipziger Dienstgericht nun mit. Daher sei die vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte geboten. Überwiegende Interessen des Richters stünden dem nicht entgegen, weil er weiterhin seine Dienstbezüge erhalte und im Fall einer Versetzung in den Ruhestand auch seine erdienten Ruhestandsbezüge behalten werde. Der Beschluss des Dienstgerichts für Richter ist unanfechtbar.
Als Tatsachen, die eine vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte gebieten, nannte das Dienstgericht maßgeblich Maiers Aktivitäten im Zusammenhang mit dem aufgelösten »Flügel« der AfD. Diese Tatsachen könnten verwertet werden, auch wenn sie in eine Zeit fielen, in der der Richter Bundestagsabgeordneter gewesen sei und seine Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis als Richter geruht hätten, hieß es weiter.
»Exponierte Tätigkeit im «Flügel»«
Konkret folgte das Dienstgericht der Einschätzung des Landes Sachsen, wonach zu befürchten sei, »dass der Richter aufgrund seiner exponierten Tätigkeit im «Flügel» der AfD in der Öffentlichkeit als Rechtsextremist wahrgenommen werde«.
Nach dem entsprechenden Paragrafen des Richtergesetzes kann ein Richter auch in den Ruhestand versetzt werden, »wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden«.
Parallel zu den Verfahren vor dem Dienstgericht hatte das Landgericht Dresden ein Disziplinarverfahren gegen den früheren AfD-Bundestagsabgeordneten eingeleitet. SPD, Grüne und die oppositionellen Linken hatten sich zusätzlich zu den Verfahren für eine Richteranklage gegen Maier ausgesprochen. Damit könnte der Landtag das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Versetzung Maiers in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu erreichen oder auch seine Entlassung zu erwirken. Für diesen Schritt ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament erforderlich. Die CDU steht der Richteranklage bislang skeptisch gegenüber.
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