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AfD-Klage gegen Merkels Flüchtlingspolitik abgewiesen

Dass die Kanzlerin 2015 Tausende Flüchtlinge ohne große Kontrollen ins Land ließ, gefällt nicht allen. Die AfD wollte mit einer Verfassungsklage gegen diese Entscheidung »die Welt verändern«. Doch das scheitert schon an der Unzulässigkeit der Anträge.

AfD-Klage
Die AfD-Fraktion wollte Merkels Entscheidung von Anfang September 2015 überprüfen lassen. Foto: Markus Scholz
Die AfD-Fraktion wollte Merkels Entscheidung von Anfang September 2015 überprüfen lassen. Foto: Markus Scholz

KARLSRUHE. Die AfD im Bundestag ist beim Bundesverfassungsgericht mit ihrer Klage gegen die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin in sämtlichen Punkten gescheitert. Die Richter des Zweiten Senats verwarfen alle drei Anträge einstimmig als unzulässig.

Das teilte das Gericht in Karlsruhe mit (Az. 2 BvE 1/18). Die AfD-Fraktion wollte vor allem Angela Merkels (CDU) Entscheidung von Anfang September 2015 überprüfen lassen, die Grenze von Österreich nach Deutschland für Flüchtlinge offenzuhalten und die Menschen nicht abzuweisen. Die Abgeordneten konnten dem Beschluss der Verfassungsrichter zufolge aber nicht hinreichend darlegen, dass sie dadurch in ihren Rechten verletzt oder unmittelbar gefährdet wurden - zumal die AfD damals noch gar nicht im Bundestag saß. Das Instrument der Organklage sei nicht dafür vorgesehen, die Regierung zu einem bestimmten Handeln zu verpflichten, erklärten die Richter.

Im sogenannten Organstreitverfahren kann das Verfassungsgericht eingeschaltet werden, wenn oberste Bundesorgane über ihre Rechte und Pflichten aus dem Grundgesetz streiten. Es geht allein um die Wahrung dieser Rechte, nicht um die Beachtung allgemeinen Verfassungsrechts.

Die AfD hatte darauf abgezielt, vom Bundesverfassungsgericht eine »Herrschaft des Unrechts« feststellen zu lassen, wie Justiziar Stephan Brandner bei der Vorstellung der Klage im Mai in Berlin gesagt hatte. »Diese Klage kann die Welt verändern«, sagte er damals. »Und sie wird die Welt verändern, wenn sie erfolgreich ist.«

Im Einzelnen beantragte die AfD-Fraktion festzustellen, dass die Bundesregierung Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte des Bundestags verletzt habe. Außerdem sollten die Richter sich dahingehend erklären, dass Einwanderung aus bestimmten Staaten nur auf Grundlage eines »Migrationsverantwortungsgesetzes« möglich sei. Drittens sollte festgehalten werden, dass Asylbewerber an den Grenzen zurückzuweisen seien, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Alle drei Anträge sind laut Beschluss unzulässig. Die Richter merken darin an, dass die AfD selbst in ihrer Klage schreibe, sie sei »am allerwenigsten« bereit, Gesetze zur Legalisierung des Handelns der Bundesregierung im Bundestag zu initiieren. »Ihr geht es damit nicht um die Durchsetzung eigener oder dem Deutschen Bundestag zustehender (Beteiligungs-)Rechte, sondern um das Unterbinden eines bestimmten Regierungshandelns.« Das sei im Organstreitverfahren nicht möglich.

Die AfD-Fraktion teilte in einer ersten Reaktion mit, entscheidend sei gewesen, dass die AfD 2015 nicht im Bundestag war, sonst hätte man ganz andere Möglichkeiten gehabt. »Wir sind bei Einreichung der Klageschrift davon ausgegangen, dass sich das BVerfG in der Sache mit unseren sehr guten Argumenten inhaltlich auseinandersetzt und eine mündliche Verhandlung durchführt. Denn dann wäre es wohl zu einem anderen Ergebnis gelangt«, sagte Justiziar Brandner. (dpa)