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20 Prozent mehr Einbürgerungen - die meisten aus Syrien

Im vergangenen Jahr nahmen 131.600 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit an - ein deutlicher Zuwachs gegenüber 2020. Vor allem aus zwei Ländern wurden Menschen eingebürgert.

Einbürgerungsurkunde
Die Zahl der Einbürgerungen ist im vergangenen Jahr in Deutschland deutlich gestiegen. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez
Die Zahl der Einbürgerungen ist im vergangenen Jahr in Deutschland deutlich gestiegen.
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez

In Deutschland haben sich im vergangenen Jahr 20 Prozent mehr Menschen einbürgern lassen als im Jahr davor - die meisten von ihnen kamen aus Syrien.

131.600 Ausländerinnen und Ausländer wurden laut Statistischem Bundesamt 2021 in Deutschland eingebürgert. »Dieser Anstieg ist gut zur Hälfte auf die hohe Zahl an Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern zurückzuführen«, berichtete das Amt am Freitag in Wiesbaden. 19.100 syrische Staatsangehörige wurden 2021 eingebürgert - fast dreimal so viele wie 2020.

Am zweithäufigsten wurden Menschen aus der Türkei eingebürgert (12.200 Menschen). Danach folgten rumänische (6900), polnische (5500) und italienische (5000) Staatsangehörige. Insgesamt nahmen Menschen mit 173 unterschiedlichen Nationalitäten die deutsche Staatsbürgerschaft an. Jede vierte Person hatte zuvor den Pass eines EU-Mitgliedstaates. Für eine Einbürgerung nötig sind ausreichende Sprachkenntnisse, ein gesicherter Lebensunterhalt und in der Regel eine Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren.

Neu Eingebürgerte im Schnitt 6,5 Jahre in Deutschland

»Die hohe Zahl der Einbürgerungen von Syrerinnen und Syrern steht im Zusammenhang mit der Zuwanderung von syrischen Schutzsuchenden in den Jahren 2014 bis 2016, die mittlerweile immer häufiger die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen«, erklärten die Statistiker. Die große Mehrheit der neu eingebürgerten Syrerinnen und Syrer war allerdings noch keine acht Jahre im Land, im Durchschnitt waren es 6,5 Jahre.

Wer sich bereits nach sechs Jahren einbürgern lassen möchte, kann das laut Staatsangehörigkeitsgesetz über »besondere Integrationsleistungen« erreichen. Dazu zählen besonders gute Sprachkenntnisse, schulische oder berufliche Leistungen, aber auch bürgerschaftliches Engagement. Familienmitglieder können in diesen Fällen ohne Mindestaufenthaltsdauer miteingebürgert werden.

Destatis zu Einbürgerungen

Staatsangehörigkeitsgesetz

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