Die Berliner Polizei hat seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas in Israel nach eigenen Angaben bislang 17 pro-palästinensische Kundgebungen in der Hauptstadt verboten. Seit dem 7. Oktober seien bis Dienstag (24.10.) 35 Versammlungen angezeigt oder spontan durchgeführt worden. »Von diesen wurden 17 verboten«, teilte eine Polizeisprecherin auf Anfrage mit.
Nach ihren Angaben wurde in zwei Fällen Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. In beiden Fällen bestätigte das Berliner Verwaltungsgericht das Verbot im Eilverfahren.
Die Polizei betonte, der Schutz der Meinungs- und Versammlungsfreiheit habe »höchste Priorität«. Die Behörde prüfe »in jedem Einzelfall sehr akribisch, ob und unter welchen Bedingungen Versammlungen durchgeführt werden können, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu verhindern«. Dabei gelte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Kritik aus der palästinensischen Community
Zugleich verwies die Polizei darauf, dass sich in Berlin nach dem Massaker der Hamas mit mehr als 1400 Toten zahlreiche Menschen auf den Straßen versammelten und die Angriffe feierten. Dabei seien »offen gewaltverherrlichende, volksverhetzende, israelfeindliche und antisemitische Parolen« gerufen worden, es sei zu Sachbeschädigungen gekommen und Polizei- sowie Rettungskräfte seien angriffen worden.
Vor diesem Hintergrund habe die Polizei in den vergangenen zwei Wochen mehrere Demonstrationen und Ersatzveranstaltungen untersagt. Die Polizei begründete dies jeweils mit der Gefahr, dass es zu antisemitischen Äußerungen und der Billigung der Gewalt der Hamas-Terroristen kommen könne.
Die Strategie der Polizei stößt insbesondere in der palästinensischen Community auf Kritik. Ungeachtet aktueller Verbote haben sich in den vergangenen zwei Wochen immer wieder zahlreiche Menschen zu Kundgebungen versammelt. Dabei gab es teils Ausschreitungen und Gewaltausbrüche.
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