Berlin (dpa) - Nach rechtsextremen Drohmails gegen Politiker und Behörden in Deutschland hat die Berliner Generalstaatsanwaltschaft einen 31-Jährigen angeklagt.
Er soll ab Dezember 2018 unter dem Absender »NationalSozialistische Offensive« E-Mails an Mitglieder des Bundestages, Polizeidienststellen, Gerichte, Behörden, Medien und Einkaufszentren verschickt und darin Sprengstoffanschläge sowie weitere Tötungsdelikte angedroht haben, wie die Anklagebehörde mitteilte. Angeklagt sind 107 Taten zwischen Oktober 2018 und April 2019.
Immer neue Schreiben hatten umfangreiche Ermittlungen ausgelöst. Mails gingen unter anderen an Behörden in Hamburg, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Frankfurt und Baden-Württemberg. Gedroht wurde mit Bomben, aber auch mit Exekutionen auf offener Straße. Rathäuser, Bahnhöfe, ein Finanzamt und auch ein Kindergarten wurden evakuiert. Sprengkörper wurden aber nicht gefunden.
Der mutmaßliche Verfasser war Anfang April 2019 in Schleswig-Holstein gefasst und später in eine Haftanstalt nach Berlin überführt worden. Er war der Staatsanwaltschaft zufolge bereits früher wegen Sprengstoff-, Brand- und Körperverletzungsdelikten auffällig geworden.
Der Angeschuldigte soll demnach geplant haben, mit Gewalttaten gegen Einrichtungen und Repräsentanten des »kapitalistischen Systems« vorzugehen, um seine Fantasien von der Errichtung einer »nationalen sozialistischen Ordnung« umzusetzen.
Die Tatserie begann laut Staatsanwaltschaft, nachdem der mutmaßliche Schreiber nach einer Haftstrafe auf freien Fuß kam. Ähnlichkeiten zum früheren Vorgehen des Mannes hätten auf seine Spur geführt. Gefunden wurden den Angaben nach detaillierte Anleitungen zum Bau von Sprengvorrichtungen, die er aus dem Internet heruntergeladen und teilweise ergänzt haben soll.
Die Anklage lautet auf Anleitung zur Begehung schwerer staatsgefährdender Gewalttaten, Störung des öffentlichen Friedens durch die Androhung von Straftaten, schwere Nötigung sowie versuchte räuberische Erpressung und Bedrohung.
Die Berliner Strafverfolgungsbehörde hatte die Ermittlungen federführend nach einer gemeinsamen Vereinbarung der deutschen Generalstaatsanwaltschaften übernommen, »um die Ressourcen zu bündeln«. Der Sprecher der Behörde sagte, die Ermittler vermuteten, dass sich der Angeschuldigte teilweise mit einem Mittäter koordinierte, der sei aber noch unbekannt. Es werde weiter ermittelt, ebenso zu ähnlichen Drohschreiben, die mit »Staatsstreichorchester« oder »Wehrmacht« unterzeichnet waren.
Bevor es zu einem Prozess kommt, muss die Anklage vom Landgericht zur Hauptverhandlung zugelassen werden.