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Özdemir meldet Weihnachtsgeldzahlungen der Grünen nach

Erst hat Grünen-Kanzlerkandidatin Baerbock der Bundestagsverwaltung Sonderzahlungen von mehr als 25.000 Euro mit Verspätung angezeigt. Nun meldet sich auch Ex-Parteichef Özdemir.

Grüne
Cem Özdemir war von 2008 bis 2018 Grünen-Vorsitzender. Foto: Marijan Murat/dpa
Cem Özdemir war von 2008 bis 2018 Grünen-Vorsitzender. Foto: Marijan Murat/dpa

BERLIN. Nach Grünen-Chefin Annalena Baerbock hat auch der frühere Parteivorsitzende Cem Özdemir dem Bundestag Sonderzahlungen nachgemeldet.

Özdemir habe im Mai Weihnachtsgeld für die Jahre 2014 bis 2017 in Höhe von insgesamt 20.580,11 Euro nachgemeldet, nachdem ihm und seinen Mitarbeitern aufgefallen sei, dass dies versehentlich noch nicht erfolgt sei, teilte sein Büro am Donnerstagabend mit. Er sei dazu nicht von der Bundestagsverwaltung aufgefordert worden.

»Die Sonderzahlungen hat er, wie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle, in seinem Job als Vorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen erhalten und selbstverständlich ordnungsgemäß versteuert«, teilte sein Büro mit. »Darüber hinaus hat es keine weiteren Sonderzahlungen durch die Partei gegeben.« Der heutige 55-jährige war von 2008 bis 2018 Parteichef der Grünen.

Zuvor hatte Baerbock der Verwaltung des Bundestags Sonderzahlungen von mehr als 25.000 Euro nachgemeldet, die sie in den vergangenen Jahren als Bundesvorsitzende von ihrer Partei bekommen hat. Im Gespräch mit dem »Handelsblatt« räumte sie Fehler ein. »Das war ein blödes Versäumnis«, sagte die Kanzlerkandidatin der Grünen. »Und klar, ich habe mich darüber selbst wahrscheinlich am meisten geärgert. Als es mir bewusst wurde, habe ich es sofort nachgemeldet.«

Bundestagsabgeordnete müssen Zahlungen aus entgeltlichen Tätigkeiten eigentlich nicht im Detail öffentlich machen. Stattdessen werden auf ihren Bundestagsseiten Einkommensstufen genannt. Eine Sprecherin der Grünen nannte am Mittwoch aber auch genaue Zahlen. Demnach meldete Baerbock Ende März insgesamt 25.220,28 Euro für die Jahre 2018 bis 2020 nach.

Aus Sicht der Organisation Lobbycontrol verdeutlicht der Fall, dass die Anzeigepflicht noch immer nicht genügend in der alltäglichen Praxis der Abgeordneten verankert sei. Die Regelverletzung müsse Konsequenzen nach sich ziehen, etwa eine Ermahnung durch die Bundestagsverwaltung, sagte Timo Lange von Lobbycontrol dem »Handelsblatt«. Die Plattform Abgeordnetenwatch kritisierte, dass Abgeordnete bisher keine spürbaren Strafen zu befürchten hätten. Wolfgang Jäckle von Transparency Deutschland forderte, dass die Einhaltung der Verhaltensregeln des Bundestags künftig durch eine unabhängige Kontrollinstanz überwacht werden sollte. (dpa)