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Regierung will Weltraumgesetz-Entwurf vorlegen

Deutschland will auch im Weltraum wettbewerbsfähig bleiben - und wagt deshalb erneut einen Anlauf für ein nationales Weltraumgesetz.

Wettbewerbsfähig bleiben
Eine Ariane 5 Rakete startet 2016 in Französisch-Guyana. Foto: S Martin/Arianespace Cnes/Csg/ARIANESPACE
Eine Ariane 5 Rakete startet 2016 in Französisch-Guyana. Foto: S Martin/Arianespace Cnes/Csg/ARIANESPACE

BERLIN. Ein Entwurf solle im Laufe des kommenden Jahres vorgelegt worden, sagte der Beauftragte der Bundesregierung für Luft- und Raumfahrt, Thomas Jarzombek (CDU), der Deutschen Presse-Agentur. »Entscheidend ist, dass wir Haftungsregelungen schaffen, mit denen deutsche Raumfahrtakteure im europäischen Wettbewerb auch in Zukunft erfolgreich sein können.« Auf Eckpunkte des Gesetzentwurfs wolle man sich noch 2019 mit den Fachressorts einigen.

Das zuständige Wirtschaftsministerium will das Gesetz so gestalten, dass es möglichst wenig Regulierung und bürokratische Hürden für private Investitionen in Weltraumprojekte enthält. Anders als von der Raumfahrtindustrie gefordert, soll das Gesetz zunächst keine konkreten Vorgaben für den Weltraumbergbau, also die Gewinnung von Rohstoffen im Weltraum, enthalten. Stattdessen will man sich zunächst für Regeln dafür auf der Ebene der Vereinten Nationen einsetzen.

Kritiker nationaler Weltraumgesetze weisen darauf hin, dass der 1967 in Kraft getretene, internationale Weltraumvertrag bereits alle notwendigen Regeln enthalte. Dieser legt fest, dass Rohstoffe im Weltraum für alle zugänglich sein müssen.

Auch in der vergangenen Legislaturperiode gab es bereits Pläne für ein Weltraumgesetz, letztlich kam es jedoch nicht auf den Weg. Viele andere Weltraumnationen - darunter die USA und Russland - haben ihre Regeln bereits in Gesetze gegossen. In Europa hat Luxemburg in dieser Hinsicht die Nase vorn. (dpa)