Dies liege »nur unwesentlich« über der Erwartung von 300 Anträgen pro Jahr. Die Ablehnungsquote habe bei etwa acht Prozent gelegen. Im Jahr 2015 wurde demnach 83 Anträgen zugestimmt, 2016 waren es 174, und 2017 waren es 286 Anträge.
Nach einem 2011 vom Bundestag beschlossenen Gesetz ist die PID in Deutschland zwar grundsätzlich verboten. Es sind aber Ausnahmen in zugelassenen Zentren möglich, wenn zuvor eine Ethikkommission zugestimmt hat.
Paare mit problematischen Genanlagen können damit ihre Embryonen, die bei einer künstlichen Befruchtung entstanden sind, mit Gentests auf schwere Defekte untersuchen lassen. Laut dem Regierungsbericht gab es Ende September 2019 bundesweit zehn Zentren und fünf Ethikkommissionen für PID.