DRESDEN. Nach Brandenburg ist nun auch in Sachsen ein Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen worden.
Die für Menschen ungefährliche Tierseuche ist bei einem im Landkreis Görlitz geschossenen Wildschwein bestätigt worden, wie das sächsische Sozialministerium am Samstag mitteilte. Das weibliche Tier war am 27. Oktober geschossen und wurde zwei Tage später in der Landesuntersuchungsanstalt untersucht. Am Samstag bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut, dass das Tier infiziert sei. Ein zeitgleich geschossener Frischling war negativ getestet worden.
Es wird ein Krisenstab des Sozialministeriums und das Landestierseuchenbekämpfungszentrum eingerichtet. In Absprache mit dem Landkreis und der Bundeswehr wird die Einrichtung der Restriktionszonen vorbereitet.
»Ich appelliere an die Schweinehalter, in ihren Bestrebungen, die Hausschweine zu schützen, nicht nachzulassen und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent weiter zu verfolgen«, sagte Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD).
Das bundesweit erste Auftreten der Seuche beim Schwarzwild wurde am 10. September nur rund 50 Kilometer entfernt von der sächsischen Grenze in Brandenburg gemeldet. Mittlerweile sind dort nach Angaben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 117 Fälle bei Wildschweinen amtlich. Die Hausschweinbestände in Deutschland sind nach wir vor frei von der Afrikanischen Schweinepest. Mit Zäunen, Suchhunden und Drohnen versucht das Bundesland, der Seuche Herr werden. Die Tiere sterben in der Regel innerhalb weniger Tage.
Der Fundort des infizierten Wildschweins liegt laut BMEL in der Nähe der polnischen Grenze in der Oberlausitz. In Polen gibt es seit 2014 ein aktives ASP-Geschehen, das sich in Richtung Westen ausgebreitet hat. Seit Januar seien Fälle von ASP in unmittelbarer Grenznähe zu Deutschland aufgetreten. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte angekündigt, sich mit ihren Amtskollegen aus Polen und Tschechien im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest abzustimmen.
Wie zuvor schon in Brandenburg greifen nun die Vorgaben der Schweinepest-Verordnung. Vorrangiges Ziel für die Behörden in Sachsen ist es, eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu gehört, Zonen mit besonderen Schutzmaßnahmen auszuweisen. In Brandenburg wurden Dutzende Kilometer von 1,20 hohen Zäunen gesetzt. Es bestand oder besteht noch immer Leinenpflicht für Hunde, ein Jagdverbot und es gab ein Verbot für die Landwirtschaft in den betroffenen Regionen. Welche von diesen Maßnahmen auch für Sachsen in Frage kommen, konnte eine Sprecherin des Sozialministeriums am Samstag noch nicht sagen.
Bauernpräsidenten Joachim Rukwied hatte mit Blick auf die Afrikanische Schweinepest gefordert, auch über Sicherheitsmaßnahmen für die Freiland- und Auslaufhaltung von Schweinen zu sprechen. Man müsse darüber diskutieren, »ob nicht mindestens temporär - ähnlich wie beim Thema, wenn die Geflügelpest ausbricht, Freilandhaltungen in Gebäude gehören«, hatte er auf dem Deutschen Bauerntag Mitte Oktober in Erfurt gesagt. Die Schweinehaltung in Deutschland stecke ohnehin schon in der größten Krise seit Jahrzehnten und die Preise für Schweinefleisch seien im freien Fall.
Für Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Ein nachgewiesener Seuchenfall hat allerdings gravierende Auswirkungen für die schweinehaltenden Betriebe. So gibt es rigide Exportbeschränkungen. Mehr als 3000 Landwirte halten in Sachsen insgesamt rund 669.000 Schweine. (dpa)