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Zu viel Staatsgeld beantragt? Kartellamt prüft Stromanbieter

Mit einer Energiepreisbremse ist der Bund Verbrauchern zur Seite gesprungen. Die Energiefirmen bekamen eine finanzielle Entlastung. Aber ging es bei den Anträgen mit rechten Dingen zu?

Strommasten
Zu viel Geld vom Staat beantragt? Einige Stromversorger sind bei einer Datenanalyse als »auffällig« eingestuft worden. Foto: Federico Gambarini/DPA
Zu viel Geld vom Staat beantragt? Einige Stromversorger sind bei einer Datenanalyse als »auffällig« eingestuft worden.
Foto: Federico Gambarini/DPA

Nach Erdgas- und Fernwärme-Anbietern fühlt das Bundeskartellamt nun auch Stromversorgern auf den Zahn und geht der Frage nach, ob sie zu viel Geld vom Staat haben wollten. Es seien Prüfverfahren eingeleitet worden, die eine zweistellige Zahl von Unternehmen betreffe, teilte die Bonner Behörde mit.

Es geht um Vertriebsgesellschaften großer Energiekonzerne, Stadtwerke, Regionalversorger, Discounter und Ökoenergie-Anbieter. Sie waren in einer Analyse von Antrags- und Meldedaten als auffällig eingestuft worden. Die Firmen werden nun zur Entwicklung von Preisen und Kosten befragt.

Die Unternehmen, die unter die Lupe genommen werden, repräsentierten etwa ein Fünftel der von den Versorgern insgesamt beantragten Entlastungssummen für die Belieferung von Privathaushalten und Kleingewerbe, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Hinzu kommen Prüfungen von Versorgern, die Großabnehmer beliefert haben.

Energiepreisbremse als Entlastung

Nach dem Beginn des Ukraine-Kriegs im vergangenen Jahr war Deutschlands Energiebranche unter Druck geraten. Die Preise stiegen deutlich. Der Bund führte mit Steuergeldern eine Energiepreisbremse ein, um die Kosten für Verbraucher begrenzen: Die Preise wurden gedeckelt, dafür bekamen Energiefirmen Anspruch auf Entlastungszahlungen. Hierbei könnten die Firmen, die das Kartellamt unter die Lupe nimmt, zu hohe Kosten angesetzt und somit zu viel Geld aus der Staatskasse verlangt haben.

Sollte die Behörde Verstöße feststellen, müssen die Unternehmen das Geld zurückzahlen. Auch Geldbußen sind möglich. Bereits im Mai hatte das Kartellamt ähnliche Verfahren in der Gasbranche und unter Fernwärme-Anbietern eingeleitet.

Branchenverband: »gut und richtig«

Der Branchenverband BDEW bezeichnete es als »gut und richtig«, dass die Umsetzung der Preisbremsen überprüft werde. Preiserhöhungen allein seien aber kein Hinweis auf einen Missbrauch. Im vergangenen Jahr seien die Strompreise auf einem historischen Hoch gewesen, sagte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. Wegen der langfristigen Beschaffungskosten vieler Versorger wirkten sich diese teilweise mit Verzögerung auf die Endkundenpreise aus. »Energieversorger müssen in der Lage sein, diese stark gestiegenen Beschaffungskosten an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben«, sagte Andreae. Andernfalls wären die Firmen in ihrer Liquidität gefährdet.

Die Verbandschefin wies darauf hin, dass die Energieversorger mit erheblichem Aufwand die staatlich gesetzte Preisbremse bei Millionen Kunden in kürzester Zeit umgesetzt haben. Die Unternehmen hätten die Abwicklung zugewiesen bekommen, weil der Staat keine rechtssichere und praktikable Grundlage für Auszahlungen habe. »Die Unternehmen der Energiewirtschaft haben diese immens aufwendige Umsetzung im Sinne eines gesellschaftlichen Beitrags in einer Phase höchster Energiepreise und gesellschaftlicher Verunsicherung übernommen.«

© dpa-infocom, dpa:230622-99-147585/4