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Zürich: Vier Banker wegen Konten von Putin-Freund verurteilt

Eine Bank in der Schweiz verwaltete Millionen für einen russischen Musiker. Woher der Putin-Freund so viel Geld hatte, wurde nicht hinterfragt. Auch nach einem Prozess in Zürich bleiben Fragen offen.

Gazprombank Schweiz
Die Büros der Gazprombank in Zürich. Foto: picture alliance
Die Büros der Gazprombank in Zürich.
Foto: picture alliance

Vier Angestellte der Gazprombank Schweiz sind im Zusammenhang mit Millionenbeträgen eines prominenten Vertrauten des russischen Präsidenten Wladimir Putin verurteilt worden. Das Bezirksgericht Zürich verhängte gegen den früheren Chef der Bank und drei Mitarbeiter Geldstrafen auf Bewährung wegen der Verletzung von Sorgfaltspflichten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über Konten des engen Putin-Freundes Sergej Roldugin bei der Schweizer Tochter der russischen Gazprombank wurden zwischen 2014 bis 2016 in Zürich Millionenbeträge verschoben. Der Cellist und Dirigent, der als Patenonkel von Putins Tochter bekannt ist, war laut Anklage jedoch nur ein Strohmann. Die Bank stellte ihre Schweizer Geschäfte im vergangenen Herbst ein.

»Es lässt sich nicht feststellen, wer der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte war«, sagte der vorsitzende Richter. Für das Gericht sei aber klar, dass dies nicht Roldugin sein könne. Die Banker seien nicht der Frage nachgegangen, für wen Roldugin die großen Summen verwaltete, obwohl es Warnsignale gegeben habe. Dieser hatte zum Beispiel der »New York Times« 2014 in einem Interview gesagt, dass er »keine Millionen« habe.

Wem das Vermögen tatsächlich gehörte, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Anklageschrift wies aber darauf hin, dass der russische Präsident bei einem offiziellen Einkommen von nur rund 100.000 Euro im Jahr über große Vermögenswerte verfüge, die ihm nahestehende Personen verwalten würden.

Banker bekommen hohe Geldstrafen

Der Chef der Gazprombank Schweiz wurde zu 180 Tagessätzen von je 3000 Schweizer Franken verurteilt, also zu einer Bewährungsstrafe von 540.000 Franken. Für die drei Mitarbeiter wurden Summen zwischen 48.000 und 90.000 Franken festgesetzt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Drei der Angeklagten stammen aus Russland, einer wurde in Zürich geboren. Sie alle hatten Freisprüche gefordert. Der Staatsanwalt, der je sieben Monate Gefängnis auf Bewährung gefordert hatte, zeigte sich am Donnerstag zufrieden. Das Urteil sei ein wichtiges Signal zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Finanzgeschäften, sagte er.

Die Ermittlungen in Zürich kamen 2016 in Gang, nachdem ein Journalistennetzwerk weltweite dubiose Geldgeschäfte aufdeckte. Unter dem Namen »Panama Papers« enthüllten sie, dass eine Kanzlei in Panama mehr als 200.000 Briefkastenfirmen gegründet hatte, in denen Politiker und Prominente Vermögen versteckt haben sollen.

© dpa-infocom, dpa:230330-99-147197/3