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Wissing für Ende der Maskenpflicht in Verkehrsmitteln

Gedränge im Berufsverkehr in der U-Bahn, voll besetzte Ferienflieger: Zum Corona-Schutz bei vielen Fahrgästen auf engem Raum gilt weiter eine Maskenpflicht in Transportmitteln. Sind ihre Tage gezählt?

Masken im U-Bahnhof
Bundesverkehrsminister Wissung sieht »Anpassungsbedarf für die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen«. Foto: Christoph Soeder
Bundesverkehrsminister Wissung sieht »Anpassungsbedarf für die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen«.
Foto: Christoph Soeder

Gut einen Monat nach Wegfall der meisten staatlichen Corona-Schutzvorgaben kommt auch die Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Flugzeugen unter Druck.

Bundesverkehrsminister Volker Wissing sprach sich für ein Ende aus, nachdem EU-Behörden ihre Empfehlungen zu einer generellen Maskenpflicht im Flugzeug gelockert hatten. »Wir sollten hier europaweit einheitlich vorgehen und die Maskenpflicht aufheben, insbesondere im Flugverkehr«, sagte der FDP-Politiker. Denselben Anpassungsbedarf sehe er für Bussen und Bahnen. Auch die Verkehrsbranche hält die Maskenpflicht nicht mehr für nötig. Dagegen sprach die Vorsitzende der Länder-Verkehrsminister, Bremens Senatorin Maike Schaefer (Grüne), von »falschen Signalen zur falschen Zeit«.

Die bundesweite Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen ist im Infektionsschutzgesetz vorerst bis 23. September festgelegt. Auch im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen gilt Maskenpflicht, die jeweils die Länder anordnen.

EU-Behörden lockern Empfehlungen zum Corona-Schutz

Die Europäische Luftsicherheitsagentur EASA und die EU-Gesundheitsbehörde ECDC hatten mitgeteilt, ihre Empfehlungen zum Corona-Schutz im Luftverkehr zu lockern. So fällt ab diesem Montag eine generelle Empfehlung zum verpflichtenden Tragen medizinischer Masken in Flughäfen und Flugzeugen weg. Wenn am Abflugort oder am Ziel eine staatliche Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr besteht, sollte dies laut Empfehlung aber weiter auch in den Maschinen gelten.

Das Bundesverkehrsministerium teilte auf Anfrage mit, nun auf das Gesundheitsministerium zuzugehen - und zwar mit Blick auf die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit, die Maskenpflicht im Flugzeug und in Fernzügen durch eine Verordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats auszusetzen. Das Gesundheitsministerium bekräftigte auf Anfrage, die Maskenpflicht in Flugzeugen, die in Deutschland landen oder starten, entspreche der EU-Empfehlung. Demnach gilt sie weiter auf innerdeutschen Strecken sowie Flügen, die in Deutschland starten oder landen. Ausgenommen sind Kindern unter sechs Jahren.

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft begrüßte das Votum Wissings. Bis 23. September zu warten, dass die Maskenpflicht im Gesetz automatisch ausläuft, sei eine unnötige Verzögerung. Man könne schon längst darauf verzichten. Die Lufthansa hatte erklärt: »Es ist an der Zeit, auf Freiwilligkeit zu setzen, so wie in anderen Bereichen des täglichen Lebens.« In Flugzeugen reinigten hocheffiziente Filter ständig die Kabinenluft.

»Vor Einführung des Neun-Euro-Tickets kontraproduktiv«

Die Bremer Senatorin Schaefer kritisierte Wissings Vorstoß. »Wir stehen kurz vor Einführung des Neun-Euro-Tickets, was im schlimmsten Fall auf bestimmten Strecken zu überfüllten Bahnen führen wird. Zu dem Zeitpunkt die Maskenpflicht abzuschaffen, halte ich für kontraproduktiv.«

Bund und Länder wollen für Juni, Juli und August jeweils 9-Euro-Monatstickets für Busse und Bahnen in ganz Deutschland anbieten - als Entlastung für gestiegene Energiepreise, aber auch als Schnupperaktion, um mehr Menschen zum Umsteigen vom Auto zu gewinnen.

Bus- und Bahnunternehmen unterstützen Aufhebung

Der Verband der Verkehrsunternehmen unterstützte Wissings Position. »Wir erleben seit Monaten volle Fußballstadien, Konzerte und Veranstaltungen ohne Maskenpflicht. Und auch in Restaurants, Einkaufszentren und Supermärkten sind immer mehr Menschen ohne Maske unterwegs«, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Infektionszahlen gingen trotzdem zurück. Von daher gebe es aus Sicht der Bus- und Bahnunternehmen auch keinen Grund mehr, im Nah- oder Fernverkehr an der Maskenpflicht festzuhalten. Gerade im Nahverkehr sei der durchschnittliche Aufenthalt im Fahrzeug eher kurz im Vergleich zum Einkaufsbummel im Shoppingcenter oder dem Abendessen im Restaurant.

Die Maskenpflicht in Verkehrsmitteln war im Infektionsschutzgesetz auch mit Blick darauf beibehalten worden, dass in Stoßzeiten im Berufsverkehr Busse und Bahnen meist sehr voll sind. Der Verband der Verkehrsunternehmen erklärte, man hoffe, dass die für den Nahverkehr zuständigen Länder sich baldigen Anpassungen anschließen. Natürlich sei der weitere Pandemie-Verlauf im Blick zu behalten und bei einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen die Lage neu zu bewerten. In Frankreich endet die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln Anfang kommender Woche, wie Gesundheitsminister Olivier Véran sagte.

Allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen waren ab Anfang April in weiten Teilen Deutschlands weggefallen. Unabhängig von staatlichen Vorgaben gibt es vielerorts, etwa in Kultureinrichtungen, aber weiter Schutzregeln mit Maskenpflichten.

© dpa-infocom, dpa:220512-99-262257/3