Logo
Aktuell Wirtschaft

VW legt Menschenrechtsbericht vor: Verstöße festgestellt

Mit dem Lieferkettengesetz müssen Konzerne stärker auf die Menschenrechte achten. VW hat jetzt seinen ersten Jahresbericht dazu vorgelegt. Der umstrittenste Standort bleibt aber außen vor.

Volkswagen
Nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt nach VW-Angaben das umstrittene Werk und die Teststrecke in der chinesischen Provinz Xinjiang. Foto: Julian Stratenschulte/DPA
Nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt nach VW-Angaben das umstrittene Werk und die Teststrecke in der chinesischen Provinz Xinjiang.
Foto: Julian Stratenschulte/DPA

Der Volkswagen-Konzern hat in seinem ersten Jahresbericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zwei Verstöße gegen die Menschenrechte festgestellt, darunter einen Fall von Lohnsklaverei. Insgesamt stellt sich der Konzern aber selbst ein gutes Zeugnis aus. Die beiden Verstöße seien die einzigen gewesen, die man bei der Überprüfung der mehr als 60.000 Lieferanten in 90 Ländern gefunden habe.

Der wohl schwerste Fall betraf einen mittelbaren Lieferanten, also den Zulieferer eines Zulieferers. Hier war es den Angaben zufolge zum Vorenthalten angemessenen Lohns, Lohnknechtschaft und Verstöße gegen den Arbeitsschutz gekommen. VW habe darauf sofort reagiert und den Missstand abgestellt. Details wollte der Konzern auf Nachfrage nicht nennen. Bei dem zweiten Verstoß ging es um die Verwendung verbotener Chemikalien in Löschmitteln. Auch hier habe VW unverzüglich reagiert.

»Volkswagen legt offen dar, wo Verbesserungspotenziale bestehen und wie an diesen Stellen konkreten Maßnahmen umgesetzt werden«, sagte die Menschenrechtsbeauftragte des Konzerns, Kerstin Waltenberg. »Wir bleiben aber bei der Analyse nicht stehen, sondern haben erste Maßnahmen in die Wege geleitet, um den Umgang mit den Risiken zu verbessern.«

Xinjiang nicht Teil des Berichts

Nicht unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt nach VW-Angaben das umstrittene Werk und die Teststrecke in der chinesischen Provinz Xinjiang: Beide werden nicht von VW selbst betrieben, sondern von einem Gemeinschaftsunternehmen mit dem chinesischen Hersteller Saic. Außerdem liefern sie auch nichts an andere Konzerngesellschaften. »Es ist trotzdem nicht so, dass wir deswegen das Werk ausblenden«, hatte Waltenberg im November betont.

Der 2013 eröffnete Standort steht wegen möglicher Menschenrechtsverstöße in der Provinz in der Kritik. Seit Februar verhandeln die Wolfsburger mit dem chinesischen Partner über die Zukunft des Standorts. Uiguren, Angehörige anderer Minderheiten und Menschenrechtsorganisationen berichten seit Jahren, dass Hunderttausende Menschen in Xinjiang gegen ihren Willen in Umerziehungslager gesteckt, zum Teil gefoltert und zu Zwangsarbeit gezwungen würden. Die chinesische Regierung bestreitet diese Vorwürfe.

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz war 2023 in Kraft getreten. Größere Unternehmen werden darin verpflichtet, Sorgfalt für die Einhaltung von Menschenrechten bei der gesamten Produktion zu tragen und müssen darüber jährlich einen Bericht vorlegen. Die Schwelle, ab der das Gesetz greift, wurde 2024 von 3000 auf 1000 Mitarbeiter gesenkt. Die EU hat in diesem Jahr ebenfalls ein Lieferkettengesetz beschlossen.

© dpa-infocom, dpa:240531-99-231166/2