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Von Sportplatz bis Kosmetik: Mikroplastik künftig verboten

Unmengen von Mikroplastik gelangen durch in der EU verkaufte Produkte in der Umwelt. Damit soll jetzt Schluss sein. Glitter soll bereits in 20 Tagen vom Markt.

Plastik in der Umwelt
Plastikprodukte landen häufig in der Umwelt. Nun dürfen bestimmte Produkte mit Mikroplastik in der EU nicht mehr verkauft werden. Foto: Armin Durgut/DPA
Plastikprodukte landen häufig in der Umwelt. Nun dürfen bestimmte Produkte mit Mikroplastik in der EU nicht mehr verkauft werden.
Foto: Armin Durgut/DPA

Der Verkauf von Mikroplastik in verschiedensten Bereichen wird in der Europäischen Union schrittweise verboten. Durch neue Regeln der EU-Kommission wird in Zukunft der Verkauf von Mikroplastik als solchem untersagt, ebenso von Produkten, denen Mikroplastik zugesetzt wurde und die dieses bei der Verwendung freisetzen. Das geht aus einer Mitteilung der Brüsseler Behörde hervor.

Das Verbot betrifft demnach beispielsweise Granulatmaterial auf Sportanlagen, Kosmetika wie Peelings oder Glitter, ebenso Spielzeug und Pflanzenschutzmittel.

Die Maßnahmen sollen nach und nach umgesetzt werden: Das Verbot von etwa Mikroperlen und losem Glitter soll bereits in 20 Tagen gelten, in anderen Fällen soll das Verkaufsverbot erst in den kommenden Jahren in Kraft treten.

Das ist Mikroplastik

Mit dem Begriff Mikroplastik werden schwer abbaubare, synthetische Polymere mit Größe von weniger als fünf Millimetern bezeichnet. Die Partikel reichern sich in Tieren, einschließlich Fischen und Schalentieren, an und können daher auch in Lebensmittel gelangen. Die neuen Vorschriften sollen die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern.

Das Granulat auf Kunstrasenplätzen und anderen Sportanlagen ist laut Kommission die größte Quelle für die Freisetzung von zugesetztem Mikroplastik, und damit ein Umweltproblem. Das Mikroplastik-Verbot soll daher hier nach acht Jahren in Kraft treten - »um den Besitzern und Betreibern von Sportplätzen die Zeit zu geben, auf Alternativen umzusteigen«.

Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen, sind den Angaben nach vom Verkaufsverbot ausgenommen. Ihre Hersteller müssten jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben, um Freisetzungen von Mikroplastik zu vermeiden. Auch für Arzneien sowie Lebens- und Futtermittel gibt es bestimme Ausnahmen.

© dpa-infocom, dpa:230925-99-329381/2