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Verhandlungen über Mindestlohn am Bau gescheitert

Auch in der dritten Verhandlungsrunde gab es keine Einigung. In der Ausgestaltung des Mindestlohns sind sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber uneins. Nun ist die Schlichtung gefragt.

Wohnungsbau
Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen im Neubaugebiet Wasserstadt in Hannover. Foto: Julian Stratenschulte
Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen im Neubaugebiet Wasserstadt in Hannover.
Foto: Julian Stratenschulte

Die Verhandlungen zum tariflich vereinbarten Mindestlohn in der Bauwirtschaft sind gescheitert. Nach drei Verhandlungsrunden teilten die IG Bauen Agrar Umwelt sowie die Arbeitgeber am Montag in Berlin mit, dass nun die Schlichtung angerufen werde.

Dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie zufolge konnten sich die Partner nicht auf eine gemeinsame Struktur einigen. Während die Arbeitgeber nur eine einzige Lohnuntergrenze für alle einziehen wollten, trat die Gewerkschaft dafür ein, mindestens das im Westen zweistufige Modell für Hilfs- und Fachtätigkeiten beizubehalten.

Bis Ende 2021 galt der Bau-Mindestlohn I von 12,85 Euro je Stunde sowie für Facharbeiter im Westen und in Berlin 15,70 Euro (Mindestlohn II). Damit liegen die Lohnuntergrenzen deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde, der nach dem Willen der Bundesregierung ab Oktober auf 12 Euro steigen soll.

Die Gewerkschaft forderte bundesweit alle am Bau Beschäftigten auf, ihren Arbeitgeber zu wechseln, wenn sie im Westen weniger als 21 Euro in der Stunde und im Osten weniger als 20 Euro verdienten. Man gebe gerne Unterstützung.

© dpa-infocom, dpa:220228-99-325720/2