Probleme meldeten Verbraucher bei Versicherern, Energieversorgern und Lotterieanbietern, aber auch bei Banken. So wollten etwa in Deutschland tätige Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland Versicherungsbeiträge von ihrem Konto in der Heimat abbuchen lassen - und bekamen vom Versicherer beschieden, es werde nur eine Bankverbindung in Deutschland akzeptiert. Oder der Einkauf im Internet scheiterte, weil die Online-Systeme der Shops die Eingabe von Auslandskonten nicht zuließen.
In 120 Fällen stellte die Wettbewerbszentrale Verstöße fest und mahnte Unternehmen ab. Meist mit Erfolg: Die Firmen verpflichteten sich, ihre Modalitäten zu ändern. In drei der Fälle jedoch sah sich die Wettbewerbszentrale zur Klage gezwungen - Ausgang offen.
Die IBAN (»International Bank Account Number«) soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in derzeit 34 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen. Seit dem 1. August 2014 ist das Format für Unternehmen und Vereine verpflichtend, Verbraucher müssen die IBAN seit dem 1. Februar 2016 nutzen. (dpa)