Der Bundestag hat die Regelungen zum Verbot des Kükentötens in der Legehennenhaltung leicht gelockert. Eingriffe zum Bestimmen des Geschlechts im Ei und ein möglicher Abbruch des Brütens sind künftig erst ab dem 13. »Bebrütungstag« untersagt und nicht mehr - wie bisher vorgesehen - schon ab dem siebten Tag. Nach dem aktuellem Forschungsstand gebe es bei den Hühnerembryonen vor dem 13. »Bebrütungstag« kein Schmerzempfinden, heißt es in der Gesetzesänderung, die die Abgeordneten gebilligt haben.
Das millionenfache Töten männlicher Küken, die für Brütereien wirtschaftlich uninteressant sind, ist seit dem vergangenen Jahr in Deutschland grundsätzlich verboten. Stattdessen sollen Verfahren zur Anwendung kommen, um das Geschlecht schon im Ei zu erkennen und männliche Küken gar nicht erst schlüpfen zu lassen. Ab dem kommenden Jahr sollte eine zweite Verbotsstufe greifen, wonach dieser Eingriff nur bis zum siebten »Bebrütungstag« zulässig ist - diese Frist wurde nun verlängert.
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